FAQs EBZ

In unserer Zusammenstellung beantworten wir eine Vielzahl von Fragen, die alle im Zusammenhang mit der neuen elektronischen Planbeantragung (EBZ) und der Nutzung von ivoris® auftreten können.

Allgemein

Findet eine Mitfinanzierung der EBZ-Module statt und in welcher Höhe?

Ja, die KZBV hat sich in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für eine Unterstützung bei der Kostentragung stark gemacht. Die Pauschalbeträge sind in Anlage 11c BMV-Z festgelegt. Voraussetzung für den Erhalt der Pauschalen ist, dass die benötigten Module bei der KZV bis zum 31.12.2022 angemeldet wurden. Praxen, die im Jahr 2023 neu in die Versorgung kommen, können ebenfalls einen Erstattungsbetrag erhalten.

Gibt es zur Einführung des EBZ ab dem 01.01.2023 eine Übergangsregelung für Zahnarztpraxen bei geplanter Praxisschließung oder Praxisinhaberwechsel im Jahr 2023?

Zahnarztpraxen, deren Aufgabe bis zum 30.06.2023 erfolgte, sind nicht verpflichtet, am EBZ teilzunehmen. Diese Zahnarztpraxen konnten auf die bisherigen Formulare zurückgreifen.

Wenn in technischen Störfällen ein Papierausdruck des elektronischen Antrags (Stylesheet) an die Krankenkasse geschickt wurde, muss der Antrag später auch noch via KIM übermittelt werden?

Nach dem Versenden des Stylesheets per Papier ist bis auf Weiteres keine zusätzliche elektronische Übermittlung zulässig.

Wie ist das weitere Verfahren nach Versand eines im Störfall ausgedruckten Antrags?

Die Rückmeldung der Krankenkasse erfolgt ebenfalls per Papier. Später erforderliche Folgeanträge (Änderungen, Verlängerungen etc.) sind elektronisch zu stellen.

Woher erhält die Praxis die KIM-Adresse der Krankenkasse?

Die KIM-Adressen der Krankenkassen sind im Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur (TI) hinterlegt und werden den Zahnarztpraxen von ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) automatisch angezeigt. Der elektronische Antrag wird vom PVS mit der entsprechenden Adresse verknüpft und an die richtige Krankenkasse übermittelt.

Wie wird der Krankenkasse mitgeteilt, dass ein Antrag verworfen oder geändert werden soll?

Für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren ist keine Stornierung eines Antrags vorgesehen. Kommt ein Antrag nicht zur Ausführung, weil der Patient z. B. nicht wieder in der Praxis erscheint, ist keine Meldung an die Krankenkasse erforderlich. Soll ein Antrag korrigiert werden, ist ein neuer Antrag zu stellen und dieser mit dem Kennzeichen „Änderung eines Antrags“ zu versehen.

In den Bereichen Kieferorthopädie und Verlängerung der UPT ist die Fehlerkorrektur eines Antrags nicht möglich. Hier ist das weitere Verfahren, ggf. die Stellung eines neuen Antrags, mit der Krankenkasse abzusprechen. Davon unberührt besteht im Bereich der Kieferorthopädie die Möglichkeit, eine Therapieänderung zu beantragen.

Inwieweit ist das Gutachterverfahren bereits in das EBZ integriert?

Wenn die Krankenkasse vor ihrer Leistungsentscheidung einen Gutachter einschaltet, wird der Vertragszahnarzt auch im EBZ über das Ergebnis der gutachterlichen Entscheidung informiert.

Der Gutachter befürwortet die Behandlung: Die Krankenkasse übermittelt in ihrem Antwortdatensatz die Genehmigung nebst der Information „Gutachterlich befürwortet“.

Der Gutachter lehnt die Behandlung ab: Die Krankenkasse lehnt im Antwortdatensatz die Behandlung mit der Begründung „Gutachterlich nicht befürwortet“ ab. Da der Vertragszahnarzt die Möglichkeit haben muss, ein Obergutachten einzuholen, wird der Antragsdatensatz nicht verändert. Die nachträgliche Genehmigung des bereits abgelehnten Plans nach einem Obergutachten ist möglich.

Der Gutachter empfiehlt Änderungen: Die Krankenkasse lehnt im Antwortdatensatz die Behandlung mit der Begründung „Gutachterlich teilweise befürwortet“ ab. Da der Vertragszahnarzt die Möglichkeit haben muss, ein Obergutachten einzuholen, wird der Antragsdatensatz nicht verändert. Die nachträgliche Genehmigung des bereits abgelehnten Plans nach einem Obergutachten ist möglich. Anstelle der Einholung eines Obergutachtens kann der Vertragszahnarzt einen neuen Antragsdatensatz auf der Grundlage des ursprünglichen Antragsdatensatzes (Kopierfunktion) mit den vom Gutachter empfohlenen Änderungen erstellen.

Wie erfolgt die Beantragung bei Sonstigen Kostenträgern (Sozialämter, Bundeswehr usw.)?

Das EBZ-Verfahren kommt bei Sonstigen Kostenträgern nicht zur Anwendung. Das bisherige Verfahren bleibt bis auf Weiteres bestehen, das heißt auch, dass die bislang genutzten Vordrucke gemäß der Anlage 14a BMV-Z weiter Verwendung finden.

Wie erfolgt die Aufbewahrung der digital bewilligten HKPs? Ist dazu ein Ausdruck weiterhin notwendig?

Eine digitale Aufbewahrung reicht aus. In § 8 Abs. 3 des Bundesmantelvertrags heißt es: „Der Vertragszahnarzt hat die Befunde, die Behandlungsmaßnahmen sowie die veranlassten Leistungen einschließlich des Tages der Behandlung mit Zahnbezug fortlaufend in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die Dokumentation kann auch durch geeignete Verfahren in elektronischer Form erfolgen.“

Hat sich an den Bearbeitungsfristen für die Krankenkassen nach Einführung des EBZ etwas geändert?

Auch nach Einführung des EBZ gelten für die Krankenkassen die nach § 13 Abs. 3a SGB V vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen.

Bei der Onlinestatusprüfung ist ENFORCE_CERTHASH_CKECK auf ‚true‘ gesetzt, die OCSP-Response enthält jedoch keine certHash-Erweiterung.

Der HBA ist vermutlich von der herausgebenden Stelle noch nicht freigeschaltet worden. Dort fragen Sie beim Herausgeber nach. Oder der Zertifikatsserver in der TI ist gerade nicht erreichbar. Dann den Versand später bitte noch einmal versuchen.

Wie entfernt man die genehmigten eHKPs, aber auch Mitteilungen wieder aus der eHKP-Liste?

Eine Funktion zur Filterung / Ausblenden / Verwerfen-Option ist ab Version 8.2.58.100 verfügbar.

Plan wurde genehmigt, die Kassenantwort kam aber nicht an oder der Plan kann nicht verschickt werden – wie wird mit dem Plan weiter verfahren?

Versendete Planung auf „Postalisch versenden“ stellen (wird demnächst umbenannt in „Manuell weiterbearbeiten“) und Bestätigung (z.B. per Telefon von Kasse erhalten) bitte manuell am Plan eintragen.

Ist eine Stornierung von eHKP möglich (Plan ist abgeschickt, Patient entscheidet sich gegen die Behandlung)?

Das ist im EBZ-Verfahren nicht definiert/nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Kasse hat eine Konsequenz hinsichtlich der Abrechnung eines Plans. Wenn der Patient sich nicht behandeln lassen will, kann man den Plan abschließen/verwerfen.

Ich sehe das Fenster „eAU“ und/oder „eHKP“ nicht unter „Kommunikation“.

Der angemeldete Nutzer braucht das Recht zum Versenden von eAUs bzw. eHKPs.

PIN-Status konnte nicht ermittelt werden / HBAqSig oder ZOD nicht verwendbar.

Praxis hat eHBA-Vorgängerkarte HBAqSig oder ZOD. Die gematik empfiehlt, den Vorläufer-HBA gegen einen aktuellen eHBA zu tauschen. https://fachportal.gematik.de/ti-status#c6847

Funktioniert die Komfortsignatur in ivoris®?

Ja, Komfortsignatur ist möglich. Siehe Anleitung Komfortsignatur

Versand

Im KIM-Verzeichnisdienst konnte für das übergebene IK (XXX) keine Adresse gefunden werden. / Suchfilter ungültig.

Der Patient hat kein gültiges Haupt-IK am Chipkartensatz. Das dürfte nicht passieren, wenn Karte gelesen wurde, nur bei Ersatzverfahren (EV). Wenn Karte bzw. Patient nicht mehr erreichbar ist, kann ein Ersatzverfahren auf Haupt-IK der Kasse durchgeführt werden (IK der Kasse kann gegoogelt werden). Eine Abrechnung auf das Haupt-IK ist ebenfalls zulässig, der Kassenname kann dann allerdings abweichen.

Hintergrund: KIM-Adressen der Kassen sind nur auf Haupt-IK registriert und darüber auffindbar, nicht auf die weiteren Regional-/Abrechnungsnummern der Kasse.

Das Format der Abrechnungsnummer XXXXX entspricht nicht den Vorgaben.

Am hinterlegten Behandler des Plans steht im Feld „Arztnummer“ etwas drin -> unter „Kataloge / Praxis- und Mandantendaten / Praxispersonal“ Feld leeren, die Zahnärzte haben noch keine Nummer. Siehe Information zur Zahnarztnummer

In der eHKP-Liste ist der Patientenname leer.

Bitte ivoris auf die aktuelle Version updaten und anschließend  in den Stammdaten des Patienten prüfen, ob die Versichertendaten erfasst sind, ggf. die Daten ergänzen.

Fehler beim Signieren der eHKPs der Übertragungsdaten – Fehler 4001

Im Sammelfenster wird die Stapelsignatur über alle eHKPs genutzt (eine PIN-Eingabe für alle Pläne). Bei RISE-Konnektoren ist jedoch mehrfach das Problem aufgetreten, dass für jedes Dokument eine eigene PIN-Eingabe gefordert wird. Ursache ist evtl. auch ein internes Timeout im Konnektor.

Mögliche Ursache könnte auch eine fehlerhafte Konfiguration im Konnektor sein: Stapelsignatur ausgeschaltet? (RISE: „QES-Signaturmodus“, secunet: „Einfachsignaturmodus“, KoCoBox: „Einfachsignaturmodus“)

Lösung: Ihr DVO soll bitte die Stapelsignatur im Konnektor aktivieren (Einfachsignatur deaktivieren) oder den Sammelversand in ivoris® deaktivieren werden.

Fehler beim Signieren der Übertragungsdaten – Fehler 4123 – Fehler bei Signaturerstellung

Der HBA (neuere Generation) wurde Online noch nicht freigeschaltet (Link steht auf dem HBA Brief). Fehler bedeutet laut Definition, dass das Zertifikat der Karte ungültig oder der Zustand der Karte unbekannt ist.

Kassenantworten

Fehlermeldung von Kasse empfangen (z.B. Datenelement leer)

Im Plan fehlt z.B. das Alter bei unbrauchbarem Zahnersatz (ZE) oder eine Zahnangabe bei einem @ im EBZ-Kürzel, oder EBZ-Kürzel fehlen komplett (KFO).

Bitte den Plan duplizieren und fehlende Dinge nachtragen und nochmal an die Kasse schicken.

„Erneut versenden“ steht nur zur Verfügung, wenn noch keine Kassenantwort empfangen wurde – also der Erstversand nicht ankam oder ein technischer (kein inhaltlicher, wie oben) Fehler von der Kasse vorliegt.

Bei allem anderen Fällen wird ein erneutes Versenden nicht zugelassen, da sonst „Antragsnummer nicht eindeutig“ als Fehlermeldung von der Kasse kommen würde, da die Kasse den Plan schon hat.

Die Signaturprüfung der KIM-Nachricht hat ergeben, dass der Nachrichteninhalt nicht mit der Signatur übereinstimmt.

Dies ist ein uns bekanntes technisches Problem außerhalb von ivoris im Zusammenspiel von (CGM-)KIM-Modul in Verbindung mit der KKH. Der Fehler wird bei CGM laut eigener Aussage aber „mit höchster Priorität“ bearbeitet. Die KKH will die Prüfung derzeit nicht deaktivieren.

Schlüsselwort XX mehrfach in weitere Angaben vorhanden.

Die Fehlermeldung der Kasse enthält mehrfach denselben Fehlercode und kann deshalb nicht angezeigt werden (Anzeigeproblem im Dialog). Bitte updaten Sie ivoris auf die aktuelle Version.

Kann z.B. auftreten, wenn bei ZE „Immediatversorgung“ für OK und UK angehakt ist. Fehler wird demnächst in ivors korrigiert.

Die Fehlermeldung tritt ggf. auch bei mehrfacher Verwendung einer nicht zugelassenen Gebührennummer in einem eHKP auf. Die Fehlermeldung kommt für jede Gebühr einzeln in der Antwort.

Antragsnummer XXXXXXX nicht eindeutig.

Die Fehlermeldung kommt, wenn versucht wird, einen korrigierten Plan noch einmal einzureichen. Für die Korrektur muss der Plan aber dupliziert werden (= neue Antragsnummer), da die ursprüngliche Antragsnummer bei der Kasse jetzt schon „verbraucht“ ist. Das erneute Einreichen ist grundsätzlich nicht zulässig, ist aber möglich bei Plänen ohne Kassenantwort oder bei Fehlerrückmeldungen technischer Art, nicht jedoch bei inhaltlichen Fehlern.

Datenelement Alter für weitere Angaben 08 und 09 ist unzulässig leer.

Hier fehlt die Altersangabe für unbrauchbaren Zahnersatz. Plan duplizieren, Alter korrekt eintragen und bitte nochmal schicken. Ist ab einer kommenden Version ein Pflichtfeld, wenn Reparatur gesetzt ist.

KFO

Planung der Behandlung

Wird die Mitteilung an den Patienten, dass die beabsichtigte Behandlung nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört (KIG-Einstufung < 3, Vordruck 4b Anlage 14a BMV-Z), auch über EBZ an die Krankenkassen übermittelt?

Ja, die Zahnarztpraxis sendet einen entsprechenden Mitteilungsdatensatz an die Krankenkasse. Dieser ist im Modul KFO hinterlegt.

Ausfüllen der Anträge

Wie gehe ich beim Ausfüllen des Antrags vor?

Um das Befüllen der Datenfelder bei der Beantragung zu erleichtern, wurden für das elektronische Verfahren Auswahllisten, sog. Schlüssellisten mit genehmigungsrelevanten Angaben erstellt und in den Datenfeldern hinterlegt. Aus den Listen sollten je nach Bedarf einer oder mehrere der Einträge ausgewählt werden. Außer bei den KIG-Stufen enthält jede Liste den Eintrag „Sonstiges“, welches zu einem Freitextfeld (600 Zeichen möglich) führt. Die Freitextfelder können genutzt werden, wenn zusätzliche Informationen an die Krankenkasse erforderlich scheinen. Das alleinige Verwenden der Freitextfelder ohne Angabe eines anderen Schlüsselbegriffs als „Sonstiges“ ist nicht vorgesehen und den Ausnahmefällen vorbehalten, in denen der gesuchte Begriff in den Listen nicht enthalten ist.

Wie beantrage ich eine kieferorthopädische Erwachsenenbehandlung nach § 28 Abs. 2 Satz 7 SGB V?

Es ist der übliche KFO-Antrag zu verwenden. Anders als im bisherigen Papierverfahren ist im Abschnitt „Behandlungsart“ explizit anzugeben, dass es sich um eine Erwachsenenbehandlung handelt. Die auf dem alten Papiervordruck vorhandenen Angaben „Frühbehandlung“ und „Frühe Behandlung“ wurden für das EBZ um die Angabe „Erwachsenenbehandlung“ erweitert, siehe eFormular 4a in Anlage 14c BMV-Z.

Je nach Regelung im KZV-Bereich ist der Arztbrief des Kieferchirurgen entweder postalisch an die Krankenkasse oder zusammen mit den weiteren Unterlagen an den Gutachter zu übermitteln. Die Krankenkassen haben zugesagt, in Fällen des Versands des Arztbriefes an die Krankenkasse dessen Eintreffen vor einer Entscheidung abzuwarten. Um unnötige Ablehnungen zu vermeiden, geben Sie bitte im Antrag in einem der Freitextfelder an, dass der Arztbrief folgt.

Nach der Antragstellung

Welche Leistungen sind bei einem Antrag auf Therapieänderung anzugeben?

Bei einem Antrag auf Therapieänderung sind alle Maßnahmen anzugeben, die ab der Genehmigung des Änderungsantrags vorgenommen werden sollen (und nicht – wie im alten Papierverfahren – nur die geänderten Maßnahmen).

Grund: Der Antrag auf Therapieänderung löst bei Genehmigung den ursprünglichen Antrag ab. Spätestens ab dem Folgequartal können dann nur noch die Leistungen abgerechnet werden, die im Antrag auf Therapieänderung angegeben wurden.

Wie beantrage ich zusätzlich erforderliche Leistungen?

Zusätzlich erforderliche Leistungen sind mit einem Mittteilungsdatensatz der Krankenkasse bekannt zu geben. Hierfür darf auf keinen Fall das Antragsformular „KFO-Therapieänderung“ verwendet werden, weil die Genehmigung eines Antrags auf Therapieänderung zu einer „Beendigung“ des vorherigen Antrags führt und spätestens ab dem Folgequartal nur noch die Leistungen abgerechnet werden können, die mit dem Therapieänderungsantrag beantragt wurden.

Migration von Altfällen

Wenn der KFO-Plan per Papier mit Vordruck 4a erstellt wurde, wie wird dann ein Folgeantrag gestellt, per Papier oder elektronisch?

Folgeanträge zu Behandlungen, die nach altem Papierverfahren beantragt und genehmigt wurden, sind elektronisch zu stellen. Das heißt: Bei einer KFO-Therapieänderung oder einer gewünschten Verlängerung der KFO-Behandlung ist vom Zahnarzt ein Antragsdatensatz als Therapieänderungsantrag oder Verlängerungsantrag zu erstellen und an die Krankenkasse zu übermitteln. Das Feld „Antragsnummer ursprünglicher Behandlungsplan“ bleibt in diesen Fällen leer.

Gleiches gilt für Mitteilungen zu einem Altfall: Sämtliche Mitteilungen wie die über zusätzlich erforderliche Leistungen oder planmäßigen Abschluss der Behandlung sind auch bei Altfällen elektronisch zu übermitteln.

Weiteres

Gutachterinformationen KFO können nicht hinterlegt werden.

Bitte updaten Sie ivoris auf die aktuelle Version, danach ist die Änderung direkt am Plan möglich.

Oder evtl. die Liste „Planeinstellungen Kieferorthopädie“ aufrufen. -> rechte Maustaste auf Patient -> Gutachterinformation hinterlegen.

Bei der Verwendung von .Kürzel. im Plandaten-Fenster (nicht Texte) werden EBZ-Kürzel nicht angehängt, obwohl sie im Planprofil zugeordnet sind.

Bitte darauf achten, dass in der Auswahlbox für das Planprofil auch tatsächlich eins ausgewählt ist.

Anzahl Leistungen bei Therapieänderung passt nicht auf Stylesheet / Bei Versand von Therapieänderung erscheint Fehler zu „Summe 119 OK/UK“.

Liegt an der internen Speicherung von Therapieänderungen in ivoris®, da für den Druck immer nur die Unterschiede zum Basisplan ausgegeben wurden – bei der EBZ muss alles inkl. Urpsrungsplan übermittelt werden. Wird demnächst angepasst.

Workaround: Bei oben genanntem Fehler Indikation der Therapieänderung ändern, speichern und wieder zurückstellen, dann werden Abschläge für Versand mitgenommen. Passiert z.B., wenn Therapieänderung von herausnehmbar zu festsitzend geändert wird.

EBZ-Plantexte werden nach Auswahl nicht in Plantextfeldern angezeigt.

Problem besteht nur bei bei manueller Erfassung der EBZ-Kürzel. Bitte Option „Text von EBZ-Kürzel in Plan übernehmen“ setzen (falls gewollt). Bei Texten, die am Profil oder an einer Vorlage zugeordnet sind und automatisch mit dem Plantext ausgelöst werden, wird der Text grundsätzlich nie übernommen.

Wann kann eine KFO-Mitteilung erstellt werden?

Patient muss einen aktiven Plan haben, dann sind die ersten 4 Punkte verfügbar. KIG-Mitteilung (Punkt 5) ist nur möglich, wenn am Patienten ein nicht behandlungswürdiger KIG-Status erfasst ist (Fenster KFO-Plan BEMA / KIG). Steht in der Hilfe des Mitteilungsfensters.

Bei Patienten, deren eGK länger nicht gelesen wurde, ist evtl. noch einmal ein Kartendurchzug bzw. Ersatzverfahren auf das Haupt-IK notwendig, da sonst keine KIM-Adresse gefunden wird.

Bei Abschlussmeldungen u.ä. den Plan bitte auf aktiv lassen, bis die Mitteilung verschickt wurde und erst danach Endedatum eintragen.

KIEFERBRUCH/KIEFERGELENKSERKRANKUNGEN

Müssen bislang genehmigungsfreie Pläne nun via EBZ zur Genehmigung an die Krankenkasse gesendet werden?

Nein. Im Hinblick auf die Genehmigungspflicht ergeben sich durch das EBZ keine Änderungen. Eine vorherige Antragstellung erfolgt also nur für genehmigungspflichtige Leistungen bei Kiefergelenkserkrankungen. Zu beachten ist, dass auch die verpflichtende Anzeige von Kieferbruchbehandlungen in die elektronische Form überführt worden ist.

Zahnersatz

Planung der Behandlung

Wie verfährt man, wenn mehrere Pläne zur Auswahl gestellt werden sollen?

In diesem Fall können dem Versicherten mehrere Patienteninformationen (Formular 3c oder Formular 3d der Anlage 14a BMV-Z) zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Nach der Entscheidung unterschreibt der Versicherte das entsprechende Formular mit der Behandlung, die gewünscht wird.

Bekommt der Versicherte einen Ausdruck mit einer voraussichtlichen Kosteninformation?

Der Versicherte erhält statt des bisherigen HKPs das Formular 3c „Patienteninformation Regelversorgung“ bzw. Formular 3d „Patienteninformation gleich- und andersartige Versorgung“ ausgehändigt.

Sollte die Patientenunterschrift vor oder nach der Genehmigung durch die Krankenkasse eingeholt werden?

Es wird empfohlen, den elektronischen Antrag erst dann zu stellen, wenn der Versicherte seine Zustimmung per Unterschrift auf der Patienteninformation bestätigt hat. Insoweit kann entsprechend der bisherigen Vorgehensweise verfahren werden, wenn der Antrag direkt von der Praxis und nicht über den Versicherten an die Krankenkasse versendet wurde.

Muss der Zahnarzt den Plan ausdrucken, um die Unterschrift des Patienten (für seine Akte) zu dokumentieren?

Nein, der Patient unterschreibt nicht den Antrag, sondern die Patienteninformation. Der Zahnarzt sollte dem Patienten eine Kopie der unterschriebenen Patienteninformation aushändigen.

Ausfüllen der Anträge

Was ist im Bemerkungsfeld einzutragen – alle Angaben wie bisher?

Das frühere Bemerkungsfeld ist im elektronischen Antrag in zwei Felder aufgeteilt: Das erste Feld enthält eine Auswahlliste mit häufig vorkommenden Bemerkungen, aus der einer oder mehrere Einträge ausgewählt werden können. Das zweite Feld „Zusätzliche Erläuterungen“ entspricht dem früheren Freitextfeld und dient allen erforderlichen Angaben, die sich nicht schon aus der Auswahlliste oder aus anderen Datenfeldern ergeben, siehe Folgefrage. Eine Wiederholung der über die Auswahllisten angegebenen Informationen im Freitextfeld ist nicht erforderlich und sollte vermieden werden.

Wo gebe ich die Direktabrechnung an?

Das Feld „Weitere Angaben“ enthält eine Auswahlliste mit Angaben zu Unfall, Interim, NEM etc., aber auch zur Direktabrechnung. Bitte achten Sie darauf, die Direktabrechnung an dieser Stelle und nicht als Freitext im Bemerkungsfeld anzugeben. Grund: Alle Angaben in Freitextfeldern verhindern eine automatische Prüfung und Genehmigung des Antrags.

Wie erfolgt die Beantragung in Therapieschritten? Muss die Gesamtplanung innerhalb eines halben Jahres eingegliedert werden? Wie wird die Verlängerung der Genehmigung der einzelnen Therapieschritte beantragt?

Die Behandlung in Therapieschritten ist unter „Anzahl der Therapieschritte“ anzugeben.

Bei Planung einer Behandlung in mehreren Therapieschritten ist für jeden Therapieschritt ein eigener Antrag zu stellen und entsprechend der geplanten Abfolge durchzunummerieren. Sämtliche geplanten Therapieschritte sind zeitgleich an die Krankenkasse zu übermitteln. Es sind maximal vier Therapieschritte planbar. Bei allen Einzelplänen ist derselbe Gesamtbefund anzugeben. Jeder Plan muss mindestens eine Festzuschuss-Befundnummer aufweisen, Therapieschritte ohne Angaben von Festzuschüssen sind unzulässig. Deshalb können nur solche Therapieschritte geplant werden, die sich durch den bzw. die dafür angesetzten Festzuschüsse erledigen. Zum Beispiel ist es nicht möglich, einen Befund nach der Nr. 3.1 nach und nach durch Einzelbrücken andersartig zu versorgen und auf mehrere Pläne zu verteilen.

Mit der Behandlung sollte erst begonnen werden, wenn alle Therapieschrittanträge genehmigt sind.

Genehmigte Therapieschrittpläne können zeitlich verlängert werden. Hierzu ist eine Mitteilung an die Krankenkasse erforderlich.

Gibt es irgendwelche Besonderheiten bei nicht genehmigungspflichtigen Wiederherstellungsmaßnahmen der Befundklasse 6 und 7?

Bei nicht genehmigungspflichtigen Wiederherstellungsmaßnahmen gibt es keine Änderungen zum bisherigen Verfahren. § 1 Abs. 2 der Anlage 6 zum BMV-Z ist zu beachten und damit auch die auf Landesebene bestehenden Regelungen.

Nach der Antragstellung

Wie erfolgt die Vorlage des Bonusheftes gegenüber der Krankenkasse bzw. auf welche Weise wird der Bonus berücksichtigt?

Der Zahnarzt gibt die voraussichtliche Bonusstufe, basierend auf den ihm vorliegenden Angaben, im Antrag an. Die Krankenkassen werden die Versicherten nach wie vor zur Vorlage des Bonusheftes auffordern, wenn sie dies für die Festsetzung der Bonusstufe benötigen. Schon in der Praxis sollte dem Patienten geraten werden, der Krankenkasse zeitnah das Bonusheft oder einen Auszug aus dem eBonusheft vorzulegen.

Die Praxis möchte einen genehmigten Antrag ändern. Erhält der Änderungsantrag dieselbe oder eine neue eindeutige Antragsnummer?

Bei einem Änderungsantrag wird eine neue Antragsnummer generiert. Die Antragsnummer des ursprünglichen Antrags ist ebenfalls angegeben, damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann.

Wie funktioniert die Abrechnung bei Direktabrechnung? Wird dem Patienten ein per Stylesheet erzeugter Ausdruck des eHKP (also ohne Genehmigungsvermerk) mitgegeben?

Die Mitgabe des Antrags an den Patienten ist nicht erforderlich. Der Patient erhält den ausgefüllten Vordruck 3e (Direktabrechnung Zahnersatz) und zusätzlich wie bisher die rechnungsbegründenden Unterlagen.

Erhält der Versicherte auch eine schriftliche Rückmeldung über den genehmigten oder abgelehnten HKP?

Da sich das elektronische Antragsverfahren ausschließlich zwischen Praxis und Krankenkasse abspielt, erhält der Versicherte direkt von seiner Krankenkasse außerdem einen persönlichen, papiergebundenen Bescheid.

Ein Versicherter hat eine Zusatzversicherung. Bisher wurde eine Kopie des Planes bei der Zusatzversicherung eingereicht. Was kann die Praxis dem Versicherten bei dem neuen Verfahren stattdessen aushändigen?

Der Versicherte erhält über das Formular 3c „Patienteninformation Regelversorgung“ bzw. Formular 3d „Patienteninformation gleich- und andersartige Versorgung“ die Information über die geplanten Kosten. Das jeweilige Formular kann bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Zusätzlich kann er den persönlichen Genehmigungsbescheid seiner Krankenkasse vorlegen.

Härtefälle

Wie kann man als Praxis erkennen, ob ein Härtefall genehmigt wurde? Wie sieht die neue Krankenkassenbewilligung (Stempel und Datum, Unterschrift) jetzt aus? Kann die Krankenkasse eine im E-Plan von der Praxis fälschlicherweise getroffene Annahme, es handele sich um einen Härtefall, ändern?

Wenn die dem Zahnarzt vorliegenden Angaben zum Patienten voraussichtlich einen Härtefall darstellen, wird bei der Beantragung neben der anhand des Bonusheftes ermittelten Bonusstufe das Härtefallkennzeichen gesetzt. Der Krankenkasse obliegt die Prüfung, ob ein Härtefall tatsächlich vorliegt. Ist das der Fall, werden im Antwortdatensatz die Zuschusshöhe „100 %“ und die Angabe „Härtefall ja“ übermittelt. Falls die Prüfung ergibt, dass kein Härtefall vorliegt, wird die Zuschusshöhe „60“, „70“ oder „75“ Prozent im Antwortdatensatz übermittelt. Die Angaben aus dem Antwortdatensatz werden dem Zahnarzt vom PVS zur Anzeige gebracht. Da es sich bei der Genehmigung des Antrages und der Härtefallprüfung jeweils um unabhängige Prozesse bei den Krankenkassen handelt, kommt es vor, dass Krankenkassen zunächst nach der übermittelten Bonusstufe bewilligen und erst nach durchgeführter Härtefallprüfung eine zweite Antwort mit „100 %“ schicken. Der Zahnarzt sollte bei voraussichtlichem Vorliegen eines Härtefalls den Patienten grundsätzlich darüber informieren, sich frühestmöglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Ob mit der Behandlung begonnen werden kann, ist ebenfalls mit dem Versicherten zu besprechen.

Migration von Altfällen

Wie ist eine Befund- und/oder Therapieänderung bei der Krankenkasse anzuzeigen bzw. zu beantragen, wenn die Leistung noch im Papierverfahren genehmigt wurde?

Im Bereich Zahnersatz ist die Migration von Altfällen ins EBZ nicht vorgesehen. Wenn eine ZE-Behandlung noch im Papierverfahren genehmigt wurde, ist eine Befund- und/oder Therapieänderung auch per Papier an die Krankenkasse zu übermitteln.

Weiteres

Wie kann ich eine ZE-Verlängerungsmitteilung schreiben?

Zunächst die erhaltene Kassenbestätigung für den Plan quittieren und Bestätigung am Plan eintragen. Danach kann im EBZ-Dialog des Plans (Briefumschlag oben) im Tab „ZE-Mitteilung“ ein Verlängerungsantrag angelegt werden.

Ich will eine bereits genehmigte ZE-Planung von mir aus nochmal ändern – wie mache ich das?

Zunächst die erhaltene Kassenbestätigung für ursprünglichen Plan quittieren und Bestätigung am Plan eintragen. Danach steht beim Duplizieren der Planung „Korrektureinreichung“ zur Verfügung. Auf dem Stylesheet ist das dann auch im Feld „Verarbeitungskennzeichen“ (unten rechts) als „Änderung“ ersichtlich.

PAR

Fehlermeldung: Objektverweis wurde nicht auf eine Objektinstanz festgelegt.

Bitte updaten Sie mindestens auf eine 8.2.60.110. Danach sollte eine Übermittlung auch mit m-d/m-d-f-o Messfolgen möglich sein.