Aufgrund der verpflichtenden Einführung des eRezepts für alle Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen ab dem 1. Januar 2024, wird für die Anbindung an ivoris®, das Modul e.health plus benötigt. Mit e.health plus können folgende Funktionen genutzt werden:
Elektronische Patientenakte – ePA
Ab 01.07.2021 ist die Unterstützung der ePA durch Zahnarztpraxen verpflichtend. Die Anwendung der ePA ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Zunächst kann sie mit
Befunden, Diagnosen und Arztbriefen befüllt werden. Zukünftig folgen weitere Entwicklungsstufen.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – eAU
Schritt 1 ab 01.10.2021 – Übermittlung der AU-Daten digital an die Krankenkassen, Patienten erhalten vereinfachte Ausdrucke für Ihre Unterlagen und zu Weitergabe an den Arbeitgeber.
Schritt 2 ab 01.07.2022 – Krankenkassen stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen digital zur Verfügung.
Elektronisches Rezept – eRezept
Ab 01.07.2023 beginnt die Einführungsphase, ab 01.01.2024 ist es verpflichtend, Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln. Zudem erfolgt die Kodierung der AU-begründenden Diagnose nach ICD-10.
Elektronischer Medikationsplan – eMP
Der eMP ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen allen an der Behandlung eines Patienten beteiligten Heilberuflern. Er enthält Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien).
Notfallmanagement – NFDM
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) erlaubt es Zahnärzten und Kieferorthopäden in einem medizinischen Notfall wichtige notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzurufen. Informationen zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien oder bestehenden Schwangerschaften sind darin enthalten.