Digitale Revolution in der Zahnarztpraxis: Die Elektronische Patientenakte (ePA) hält Einzug

Ab 15. Januar 2025 wird die Elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend für alle gesetzlich versicherten Patienten in Deutschland eingeführt – eine Veränderung, die auch die Zahnmedizin maßgeblich betrifft. Die ePA soll die medizinische Versorgung transparenter, effizienter und sicherer machen und den Datenaustausch zwischen verschiedenen Leistungserbringern verbessern. Zahnarztpraxen stehen vor neuen Herausforderungen, aber auch großen Chancen, denn die ePA kann die Behandlung von Patienten auf vielen Ebenen unterstützen und verbessern.

Wir haben erfolgreich das erste Konformitätsbewertungsverfahren elektronische Medikationsliste (eML) beim Kompetenzzentrum für Interoperabilität (KIG) durchlaufen.

Wir erfüllen somit alle gesetzlichen Vorgaben für den Rollout der ePA 3.0. Der Rollout seitens der PVS-Hersteller wird zunächst in den Modellregionen Hamburg und Franken beginnen. Der bundesweite Rollout durch die PVS-Hersteller schließt sich dann an, wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind. Dies erfolgt mit Verkündung durch den Gesundheitsminister, frühestens ab dem 15. Februar 2025.

Unser Update stellen wir im Laufe des 1. Quartals 2025 zur Verfügung. Schulungsunterlagen sowie weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Was ist die ePA?

Die Elektronische Patientenakte ist ein digitales Instrument, das alle wichtigen medizinischen Informationen eines Patienten zentral speichert und bei Bedarf allen beteiligten medizinischen Einrichtungen zur Verfügung stellt. Ziel ist es, durch eine bessere Informationslage die Versorgung zu optimieren, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und so Zeit und Kosten zu sparen. Die ersten zahnärztlich relevanten Anwendungen sind das elektronische Zahnbonusheft und die elektronische Medikationsliste (eML).

eZahnbonusheft

Dieses digitale Tool ersetzt das klassische Bonusheft aus Papier und ermöglicht es Patienten und Zahnärzten, den Überblick über die regelmäßigen Kontrolltermine und die Bonusansprüche für Zahnersatzzuschüsse zu behalten. Der Vorteil für Patienten ist, dass ein Verlust der Dokumentation nicht mehr möglich ist. Für Praxen erleichtert es die Verwaltung und sichert den reibungslosen Zugang zu wichtigen Bonusinformationen. Die Krankenkassen selbst haben leider keinen direkten Zugriff auf die ePA und somit auch nicht auf das Bonusheft.

Die elektronische Medikationsliste

Diese Liste ermöglicht es Zahnärzten, jederzeit einen aktuellen Überblick über alle vom Patienten eingenommenen Medikamente zu erhalten. Dies ist besonders wichtig bei der Behandlung älterer Patienten oder solcher mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente einnehmen. Die Daten werden automatisch bei der Ausstellung eines eRezepts durch den dazugehörigen Fachdienst eingetragen. 

ivoris® e.health plus – Voraussetzung für die elektronische Patientenakte

Für unsere Anwender ist das Modul ivoris® e.health plus Voraussetzung zur Nutzung der ePA. Falls Sie das Modul noch nicht erworben haben, nutzen Sie bitte folgendes Bestellformular: