Die E-Rechnung ab 2025 – ein Überblick

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland verpflichtend – ein wesentlicher Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Rechnungsstellung. Dieses neue System ersetzt die bisherige Praxis der Papierrechnungen durch elektronische Dokumente.

Was ist die E-Rechnung?

Die E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das darauf abzielt, den Rechnungsprozess zu vereinfachen und zu automatisieren. Im Gegensatz zur traditionellen Papierrechnung ermöglicht die E-Rechnung eine automatische Verarbeitung und reduziert so den Verwaltungsaufwand und Fehlerquellen. Die E-Rechnung folgt dem europäischen Rechnungsstandard EN 16931 und umfasst Formate wie ZUGFeRD und XRechnung.

Wann tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die E-Rechnungspflicht für alle inländischen B2B-Transaktionen (Business-to-Business) eingeführt. In den ersten zwei Jahren dürfen noch Papierrechnungen verwendet werden, während andere elektronische Formate wie PDFs nur noch mit Zustimmung des Empfängers genutzt werden dürfen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro E-Rechnungen ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz.

Was ist für KFO- und Zahnarztpraxen wichtig?

Für kieferorthopädische und Zahnarztpraxen, die überwiegend im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) tätig sind, besteht derzeit keine unmittelbare Verpflichtung zur E-Rechnung. Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen beginnt jedoch bereits am 1. Januar 2025, während die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen für Praxen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro ab 2027 und für alle Praxen ab 2028 relevant wird. KFO- und Zahnarztpraxen, die Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen, müssen sich entsprechend vorbereiten.

Auch für ivoris®, als Praxisverwaltungssoftware besteht derzeit keine unmittelbare Umstellungspflicht. Haben Sie weitere Fragen zur E-Rechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, da in ivoris® kein Rechnungseingang verwaltet wird. Sollten zukünftig weitere Änderungen bevorstehen, werden wir, wie gewohnt, notwendige Anpassungen fristgerecht umsetzen.