Hinweise für eigenständige Fehlerkorrekturen bei der Quartalsabrechnung

Quartalsabrechnung startet nicht

Sie können Ihren Prüflauf zur Quartalsabrechnung aufgrund folgender Hinweismeldung nicht starten?

Wechseln Sie bei dieser Hinweismeldung in die Abrechnung Kieferorthopädie/BEMA-Tabelle und klicken den grünen Pfeil Pfeil QA „Schnellerfassung übernehmen“. In ivoris® wird jetzt der Patient aktiviert, zu welchem noch nicht übernommene Leistungen in der Schnellerfassung vorhanden waren. Wiederholen Sie den Vorgang bis zur Meldung:

Meldung Quartalsabrechnung 1
Meldung Quartalsabrechnung 2

Danach wechseln Sie in den Reiter Abrechnung Kieferorthopädie/GOZ-Tabelle und führen dieselben Schritte durch bis zur Meldung, dass keine Schnellbefundung zur Übernahme mehr vorhanden ist.

Danach können Sie den Prüflauf zur Quartalsabrechnung (BEMA und GOZ) starten.

Farbhinweise während des Prüflaufs

Seit längerer Zeit existiert in den Einstellungen/Kieferorthopädie folgender Parameter:

Meldung Quartalsabrechnung 3

 
Durch Eingabe eines Behandlers in der Leistungserfassung (bedingt durch die Übergabe der Zahnarztnummer) werden diese Patienten im Prüflauf mit rosa Farbe hinterlegt:
 

Meldung Quartalsabrechnung 4

 
Die farbliche Kennzeichnung hat keine Auswirkung auf die Quartalsabrechnung. Sie dient lediglich als Hinweis. Sie können diesen Parameter, wenn Sie möchten, deaktivieren.

Meldungen während des Prüflaufs

Es gibt verschiedene Meldungen des Prüfmoduls, welche eine Abrechnung des Patienten in der KFO über die Fehlermeldung „Kein DTA …“ verhindern würden.
In der abgebildeten Konstellation handelt es sich um einen Patienten, wo eine eGK im Quartal eingelesen wurde, jedoch das Wechseldatum des Versichertensatzes nicht auf den ersten Tag des Quartals gesetzt wurde:

In diesem Falle wechseln Sie in Patientenstammdaten/Versicherung und tragen über die rechte Maustaste als Gültig-ab-Datum den 01.01.2023 ein:

Meldung Quartalsabrechnung 5
Meldung Quartalsabrechnung 6

Neue Fehlermeldung des Prüfmoduls

Meldung Quartalsabrechnung 7

Neue Fehlermeldung des Prüfmoduls 0150:

Dazu hatten wir Sie in den letzten Newslettern sowie in den wichtigen Hinweisen zur Programmversion nach dem Update bereits ausführlich informiert.

Bei Patienten, wo diese Meldung in den Prüfläufen zur Quartalsabrechnung bzw. in den Einreichungen ZE, KBR, PAR erscheint, fehlt die Eingabe eines Behandlers an mind. einer Leistung mit hinterlegter Zahnarztnummer.

Ein-Behandler-Praxen haben die Möglichkeit, einen Standardbehandler zu hinterlegen.

Für weitere Informationen gehen Sie auf unsere neue Service-Website unter aktuelle Themen – Fragen zur Zahnarztnummer: https://www.ivoris.de/zahnarztnummer-ivoris/.

Weitere Fehlermeldungen des Prüfmoduls

Meldung Quartalsabrechnung 8

Es liegen Fehlermeldungen des Prüfmoduls vor, welche den Datenträgeraustausch verhindern „Kein DTA …“, die sich nicht auf das Lesen der eGK, sondern auf die erfassten Leistungen beziehen:

Diese Meldungen beinhalten meist den Hinweis „… mit einer 1xxx Fehlernummer …“.

Hier überprüfen Sie bitte die Abrechnungsfristen für die erfassten Leistungen. Beispielhaft sind die 01, Ä1, IP, … davon betroffen.

Erscheinen im Prüflauf der Quartalsabrechnung KFO-Bema Patienten mit der Hinweismeldung 2574 “Die an der Leistung erfasste Art der Behandlung stimmt nicht mit der des Behandlungsplanes überein”, kann diese ignoriert werden.

Quartalsabrechnung 1/2023 ab dem 1. April 2023

Meldung Quartalsabrechnung 9

Wenn Ihre Praxis die Quartalsabrechnung für 1/2023 erst ab dem 01.04.2023 durchführt, wechseln Sie in ivoris® an der entsprechenden Arbeitsstation über Zusätze/Abrechnungsquartal in das Quartal 1/2023 zurück:

Danach können Sie die Quartalsabrechnung durchführen.

Supportanfragen

Auf unserer neuen Service-Website haben Sie die Möglichkeit eine Supportanfrage an die Computer konkret AG zu stellen.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und beschreiben Ihre Anfrage detailliert, wenn dies möglich ist.

Sollten wir Sie telefonisch nach einigen Versuchen nicht erreichen, besteht unsererseits eventuell die Möglichkeit Ihre Anfrage auch per E-Mail zu beantworten.