EBZ – Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Wann startet das EBZ?

VDDS Icon

Der Starttermin des EBZ-Echtbetriebs ist ab dem 1. Juli 2022. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die sogenannte Ausrollphase für die Leistungsbereiche ZE, KB/KGL und KFO. Die Praxen sollen die entsprechenden Softwaremodule beim Hersteller bestellen. Der Hersteller liefert die Updates bei Verfügbarkeit aus. Diese Phase endet am 31.12.2022. Für den Bereich PAR wird das EBZ erst im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt.

Wie sieht der zeitliche Ablauf für die Einführung von EBZ aus?

FAQ EBZ

Wie sieht denn ganz genau der digitale Prozess aus?

Das Verfahren ist so aufgesetzt, dass Zahnarztpraxen einen elektronischen Antragsdatensatz direkt und sicher über den KIM-Dienst an die Krankenkasse übermitteln. Diese spielt einen ebenfalls elektronischen Antwortdatensatz via KIM zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die Daten automatisch und Änderungen werden direkt übernommen.

Welche Vorteile entstehen durch das EBZ für die Praxen und die Patienten?

Vorteile für Zahnarztpraxen:

  • Beschleunigung des Verfahrens
  • Kein Ausdruck
  • Kein Postversand
  • Keine Kontrolle
  • Keine Archivierung
  • Aus Wochen werden Tage oder gar Stunden

Vorteile für Patientinnen und Patienten:

  • Kein Gang zur Krankenkasse oder Briefkasten
  • Schnellerer Beginn der Behandlung
  • Terminplanung über die gesamte Behandlungsdauer
  • Bessere Informationen: Separates Genehmigungsschreiben mit detaillierten Informationen von der Kasse an den Versicherten

Wie erfährt der Patient, welche Kosten von ihm zu tragen sind?

Seitens der Krankenkasse wird ein Infoschreiben an den Patienten gesendet.

Was sind die technischen Voraussetzungen für EBZ?

  • Module bzw. Updates des PVS mit integrierter EBZ-Funktionalität
  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur
  • KIM-Anbindung mit mindestens einer KIM-Mail-Adresse
  • Signierung mit eHBA oder Praxisausweis

Welche EBZ-Module benötige ich?

Sie benötigen die EBZ-Module für alle Leistungsbereiche, für die Sie Pläne und Abrechnungen erstellen.

Ab wann ist das EBZ-Verfahren verpflichtend?

Zum 01. Januar 2023 soll das EBZ-Verfahren als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend sein.

Betrifft das EBZ-Verfahren auch die sonstigen Kostenträger wie z.B. Polizei, Bundeswehr, Heilfürsorge?

Nein, die sonstigen Kostenträger sind vom Verfahren ausgeschlossen.

Ich habe KIM bestellt und eine KIM-Adresse erhalten – wie kann ich prüfen, ob diese erreichbar ist?

Die KZBV hat eine KIM-Test-Mailadresse eingerichtet: test@kzbv.kim.telematik

Hierüber kann die Sende- und Empfangsmöglichkeiten ihres KIM-Anschlusses mit einer einfachen Nachricht an die KZBV getestet werden.

Wir haben erfahren, dass die KZBV mit dem GKV-SV eine Anschubfinanzierung verhandelt hat. Wie hoch ist die Bezuschussung je Modul?

Die Höhe der Zuschüsse ist derzeit noch nicht bekannt. Ihre KZV wird Sie hierzu in Kenntnis setzen und die Verrechnung vornehmen.

Ist die Übermittlung der Patienten- und Plandaten sicher?

Ja, durch den sicheren Einsatz des Mail-Dienstes KIM in einem geschlossenen Netz für am Gesundheitswesen berechtigte Teilnehmer.

Wie bekommt die Krankenkasse das Bonusheft des Patienten?

Laut Aussagen der Krankenkassen DAK/Barmer/TK werden Mitteilungen bezüglich des Bonusheft bei Übermittlung nicht berücksichtigt und sind auf Anfrage der Krankenkasse beim Patienten einzuholen.

Wie werden Härtefälle bearbeitet (bisher durch den Patienten beantragt)?

Wenn der Plan mit 100% geplant wird, wird das Härtefallkennzeichen übermittelt. Der Plan wird dann i.d.R. von der Krankenkasse genehmigt.  Ggf. setzt sich die Krankenkasse direkt mit dem Patienten in Verbindung, um Nachweise/Unterlagen einzuholen.

Müssen Reparaturen über EBZ geschickt werden?

Nein, das läuft wie bisher.

Wie sind Direktabrechnungen zu bearbeiten (HKP Original gibt es ja nicht)?

Es gibt einen neuen Vordruck EBZ Vordruck 3e Direktabrechnung, den der Patient nach Plan-Abrechnung von der Praxis erhält.

Was ist mit Unterlagen für Zusatzversicherungen (Original HKP mit Kassenstempel gibt es ja nicht mehr)?

Das kann im  Moment keiner beantworten,  ggf. kann der Patient die Bestätigung der KK, die er bekommt, als Kopie an die Zusatzversicherung schicken. Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Screenshot der Genehmigung (Antwortdatensatz der KK) dem Patienten auszuhändigen.

Wie müssen Planänderungen bearbeitet werden?

Pläne müssen über Antragsänderung via EBZ beantragt werden. Eine Mitteilung an die Krankenkasse gibt es nur bei Verlängerung von Genehmigungen.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Ja, diese endet zum 31.12.2022.

Ändert sich auch etwas an der Abrechnung?

Nein, die Abrechnung läuft wie bisher.

Um das EBZ in ivoris® nutzen zu können, benötigen Sie das Modul ivoris® e.health extended. Zum Bestellformular gelangen Sie hier.