TI (Telematik-Infrastruktur)
Bezeichnet das technische und organisatorische Netzwerk für elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen. Betreiber des Netzwerks ist die Gematik GmbH, die dem Bundesgesundheitsministerium untersteht.
Im Laufe der nächsten Jahre soll die TI um zahlreiche Anwendungen ergänzt werden.
HBA (Heilberufeausweis)
Die persönliche Identifikationskarte für jeden Arzt/Zahnarzt in Deutschland. Mithilfe der Karte werden Aktionen in der TI gesteuert, beispielsweise das Bestätigen von Kartenlesevorgängen oder zukünftig auch das sichere Signieren von elektronischen Dokumenten.
Weiterhin wird damit die Zugangsberechtigung für die Einsicht und Änderung von Daten auf elektronischen Gesundheitskarten gesteuert.
Die Karte enthält mehrere individuelle PINs, welche nach Erhalt aktiviert werden müssen (siehe Freischaltung des HBAs inkl. QES für genauere Informationen).
Ein HBA ist bei Ihrer zuständigen Zahnärztekammer zu beantragen.
KIM (Kommunikation im Medizinwesen)
Ein speziell für die TI geschaffener Kommunikationskanal, über den speziell gekennzeichnete E-Mails inkl. Anlagen an alle angeschlossenen Teilnehmer versendet werden können (Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, Kliniken, Krankenkassen, …).
Die Anbindung der Teilnehmer ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, daher stehen außer dem einfachen Nachrichtenaustausch im Moment noch keine weitergehenden Anwendungen in diesem Bereich zur Verfügung.
Perspektivisch sollen hierüber in Zukunft zahlreiche Arten von Dokumenten im Gesundheitswesen elektronisch übermittelt werden.
Die technische Voraussetzung für die Teilnahme ist ein KIM-fähiger Konnektor, der Erwerb eines KIM-Client-Moduls und die Registrierung einer oder mehrerer E-Mail-Postfächer bei einem entsprechenden KIM-Anbieter.
Eine Liste verfügbarer Anbieter liegt uns leider nicht vor, daher können wir dazu keine Auskunft geben.
Bei Fragen zur technischen Einrichtung der Komponenten wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstleister vor Ort.
Ein kurzes Infovideo zu KIM: https://www.youtube.com/watch?v=q1zKMu2xCUk
Weitergehende Erläuterungen finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=ghpYnR_KhsQ
QES (qualifizierte elektronische Signatur)
Die Signatur wird perspektivisch u.a. für das sichere Verschlüsseln von E-Mail-Anlagen über KIM verwendet werden wie auch für das Ändern von Medikations- und Notfalldaten auf elektronischen Gesundheitskarten von Patienten.
Die Erzeugung der Signatur ist über einen gesteckten HBA und die Eingabe einer zugehörigen QES-PIN möglich.
Hierbei ist zu erwähnen, dass u.U. die Anschaffung weiterer Kartenlesegeräte für die Praxis notwendig sein könnte, da das Signieren im Regelfall am Arbeitsplatz des Arztes/Zahnarztes durchgeführt werden soll.
Im Moment stehen noch keine Anwendungen für QES in der TI zur Verfügung.
VSDM (Versichertenstammdatenmanagement)
Bezeichnet das Lesen von elektronischen Gesundheitskarten über einen TI-Konnektor, was auch einen direkten Abgleich der enthaltenen Daten mit der Krankenkasse beinhaltet.
Dies stellt die erste Anwendung für die TI dar, sie ist bereits seit einigen Jahren im Einsatz.
eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Der Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse soll zukünftig über den Kommunikationsweg KIM geschehen.
Der physische Ausdruck für Patient und Arbeitgeber ist jedoch weiterhin notwendig.
eRezept (elektronisches Rezept)
Der Versand von Rezepten soll direkt über die TI ablaufen. Die Rezepte werden an einer zentralen Stelle hinterlegt, so dass insbesondere Apotheken diese jederzeit abrufen können.
Im Zuge dessen werden Freitextangaben auf Rezepten nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert, im Regelfall sind fest definierte Medikament- und Wirkstoffbezeichnungen sowie Dosisdaten zu erfassen.
eHKP (elektronischer Heil- und Kostenplan)
Heil- und Kostenpläne für alle Abrechnungsbereiche werden zukünftig zur Bestätigung elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Auf demselben Weg soll die Rückübermittlung der Bestätigung in die Praxis erfolgen.
eMP (elektronischer Medikationsplan)
Die Daten der verordneten und auch rezeptfrei erworbenen Medikation des Patienten werden auf dessen elektronischer Gesundheitskarte gespeichert.
Praxen und insbesondere Apotheken können diese dann übergreifend einsehen, dadurch soll u.a. das Auftreten von Wechsel- und Nebenwirkungen bei Medikamenten verhindert werden.
NFDM (Notfalldatenmanagement)
Parallel zur Medikation enthält die elektronische Gesundheitskarte des Patienten Informationen zu Allergien und anderen gesundheitlichen Risiken. Diese können z.B. bei Notfallbehandlungen ausgelesen werden, wenn der Patient nicht ansprechbar ist.
Medikations- und Notfalldaten kann die Praxis mithilfe der Authentifizierung über einen HBA einsehen und unter Verwendung der darauf hinterlegten QES auch bearbeiten.
ePA (elektronische Patientenakte)
Perspektivisch soll die vollständige Dokumentation der Behandlungshistorie eines Patienten an einer zentralen Stelle für alle an der Behandlung Beteiligten zur Verfügung stehen. Zunächst kann die elektronsiche Patientenakte mit Befunden, Diagnosen und Arztbriefen befüllt werden. Die Teilnahmezustimmung des Patienten ist dafür notwendig.
Teil 2: Anwendungen für die Telematik-Infrastruktur im Jahr 2021