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Information zum KOB-Nachweis bei der KZV

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen informieren aktuell zum KOB-Nachweis der Primärsysteme. Dabei handelt es sich um den Nachweis, welche Primärsysteme die Konformitätsbewertung der IOP-Anforderungen gemäß § 385 SGB V erfolgreich durchlaufen haben.

Die Computer konkret AG verfügt über den Nachweis, Details sind bei der Gematik einsehbar. Praxen können sich ab 1. Oktober 2025 auf den Webseiten Ihrer KZV'n zu Formularen und Anleitungen informieren.

Bei Problemen beim Ausfüllen bitte direkt die Hotline der KZV kontaktieren; die ivoris®-Hotline kann keine Unterstützung bieten.

Telefon Icon+49 3745 7824 - 0