3 Qudrate
3 Qudrate

ivoris® Update

In der vorliegenden Programmversion wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

8.2.86.110

Anpassungen am UPT-Planer

Download 

Update 8.2.86.110 (1,27 GB)

Stand: 12.8.2025

Die Abrechnungsbestimmungen für UPT-Leistungen wurden zum 01.07.2025 geändert. Wie bereits angekündigt enthält die vorliegende Programmversion umfangreiche Überarbeitungen im UPT-Planer, um diesen Änderungen gerecht zu werden.

Die UPT-Blöcke entfallen und es gelten nur noch die Mindestabstände (3, 5 und 10 Monate) zwischen den einzelnen UPT-Leistungen. Wir empfehlen trotz allem weiterhin eine gleichmäßige Verteilung der UPT-Leistungen über den 2-Jahres-Zeitraum!

Der UPT-Planer bezieht sich nicht mehr auf das Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr oder Kalendertertial, sondern errechnet die Zeiträume gleitend ab der 1. UPT. Das „erbringbar ab“– und „erbringbar bis“-Datum ist eine Empfehlung, damit eine gleichmäßige Verteilung über den 2-Jahres-Zeitraum erfüllt wird. Abweichungen sind durch die geänderte Richtlinie allerdings möglich. 

Beispiel für die gleitende Anzeige einer PAR-Behandlung im Grad B:


Die Zeiträume für die Erbringung der einzelnen UPTs werden anhand der 1. Abrechnung einer UPT-Leistung ermittelt. Im Beispiel der 01.08.2025 – damit beginnt der 2-Jahres-Zeitraum. Der Stern (*) am „erbringbar ab“– Datum 02.02.2026 zeigt an, dass eine Abrechnung von UPT-Leistungen unter Beachtung des Mindestabstandes von 5 Monaten (Grad B) bereits vor dem 02.02.2026 möglich wäre. Erfolgt eine erneute Abrechnung der UPT-Leistungen bereits im Januar 2026, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Anzeige der „erbringbar ab“– und „erbringbar bis“-Zeiträume.

Ist das Abrechnungsdatum der UPT-Leistungen so, dass der Mindestabstand bis zum „erbringbar bis“-Datum kleiner 5 Monate ist, so wird das „erbringbar ab“– Datum des nächsten UPT-Zeitraums entsprechend angepasst. Unter Beachtung des Mindestabstandes von 5 Monaten ist eine erneute Abrechnung der UPT-Leistungen somit ab dem 09.09.2026 möglich.

Anpassungen 8.2.86-1 / 8.2.86-2

  • Planung Zahnersatz: Die Erstellung von Heil- und Kostenplänen für BG-/Unfallkassen ist wieder möglich. Die Auswahl einer entsprechenden Kasse im Plandetail-Dialog (Sprechblase) wird wieder korrekt gespeichert.
  • Abrechnung KCH-BEMA: Werden Füllungsleistungen 13a-d mit dem Zusatz 0" oder „1“ (d.h. Abrechnung aus der Mehrkosten-Füllungstherapie) abgerechnet, erscheint nun nicht mehr die Meldung „0262: vom Modul nicht abschließend geprüfte Leistung“.
  • Planung Parodontologie: Unter bestimmten Umständen konnte ein einmal erfasstes „abgeschlossen am“-Datum (oben rechts in der Kopfzeile des Plans) nicht wieder entfernt werden und der Plan war nicht mehr über den gelben Schlüssel entsperrbar. Dies wurde korrigiert.
  • Abrechnung Parodontologie: Wird in der PAR-Abrechnung nachträglich eine Leistung zwischen bereits bestehende Leistungen eingefügt, dann werden diese Leistungen jetzt korrekt gespeichert.
  • Fallübernahme Parodontologie (Einstieg in die Behandlung): Wurde der bei einer Fallübernahme erzeugte Abrechnungssatz „Abrechnungen Vorpraxis“ gelöscht und neu erfasst, dann wurden die Leistungen nicht wieder automatisch mit „nicht abrechnen" gekennzeichnet und das „abgeschlossen am“-Datum musste am Abrechnungssatz manuell erfasst werden. Dies wurde behoben.
  • Erfassung PA-Status: Die Sondiertiefe wurde nicht gespeichert, wenn zur Erfassung das Kontextmenü (rechte Maustaste) auf die Meßstelle verwendet und dann über den grünen Pfeil zur nächsten Eingabestelle gewechselt wurde. Dies ist nun korrekt möglich.
  • Planung/Abrechnung Kieferbruch: Die Erfassung von Gebühren im Bereich Kieferbruch über die Tastatur ist nun wieder unabhängig von Groß- und Kleinschreibung möglich.
  • Abrechnung Kieferorthopädie AVL/ZV: Enthielt die Seriendruck-Liste für KFO-AVL/ZV Rechnungen ohne Zahlbetrag (z.B. bei einem vollständigen Ausgleich des Zahlbetrags durch eine geleistete Anzahlung), dann brach an dieser Stelle der Druck ab. Dies wurde behoben.
  • QR-Girocode auf Druckformularen: Der auf Formularen erzeugte QR-Girocode für die schnelle Übertragung der Überweisungsdaten in Banking-Apps enthielt teilweise nicht zugelassene Zeichen (z.B. Semikolons), die bei einigen Apps Probleme auslösten. Der Code wurde entsprechend angepasst und zeigt nun im Überweisungstext lediglich die Rechnungsnummer sowie die Angabe „Unser Zeichen“.
  • Patientenaufruf über Suchfunktion (Lupe): Der Aufruf von Patienten über die Suchfunktion (Lupe) war nicht möglich, wenn am Patienten das Feld für „individuelle Nummer“ gefüllt war, diese aber nicht im Programm zur einheitlichen Nummerierung verwendet wurde. Die Suche ist wieder uneingeschränkt möglich.
  • Patientenstammdaten: Im unteren Teil des Stammdatenfensters wird nun die ivoris®-interne „Eindeutige ID“ des Patienten angezeigt. Werden externe Softwareprodukte wie iie-systems, Online-Terminplaner, Dokumentationssysteme usw. angebunden, dann ist der Patient über diesen Schlüssel verknüpft. Im Wartungs-/Fehlerfall bzw. bei sonstigen Rückfragen kann es vorkommen, dass die jeweiligen Partnerunternehmen diesen Schlüssel benötigen. Die Anzeige ist rein informativ.

8.2.86.100

KZBV-Prüfmodule 3/2025

Die vorliegende Programmversion enthält die gültigen KZBV-Prüfmodule für die Abrechnung im Quartal 3/2025

Abweichungen besprechen Sie bitte mit Ihrer jeweiligen KZV.

Weiterhin wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Abrechnung Füllungsleistungen: Evtl. erhalten Sie von Ihrer KZV die Information, dass bestimmte Füllungsleistungen ab jetzt pro KZV-Bereich mit gesonderten Kennzeichnungen zu versehen sind. ivoris® setzt diese Kennzeichnungen vollständig automatisch im Hintergrund, Sie müssen über die Programmoberfläche nichts tun.
  • Abrechnung Parodontologie: Im Dialog „Daten Parodontalbehandlung“ (erreichbar über die Kopfzeile des Plans) wurden Erfassungsmöglichkeiten für die Kennzeichen Behandlerwechsel (1) und Kassenwechsel (2) zur Übergabe an die KZV geschaffen:
  • „Behandlerwechsel liegt vor“ – Wird eine PAR-Planung als Behandlerwechsel (Fallübernahme) angelegt und es liegt noch kein Ende-Datum für AIT oder CPT vor, dann wird das Kennzeichen automatisch gesetzt.
  • „Kassenwechsel liegt vor“ – Das Kennzeichen wird automatisch an allen noch nicht abgerechneten Abrechnungssätzen des PAR-Plans gesetzt, wenn eine Kassenwechselmitteilung erzeugt wird und noch kein Ende-Datum für AIT oder CPT vorliegt.

Die erste Abrechnung zu einem PAR-Plan ist erst nach Abschluss der AIT-Phase zulässig. Bei einem Behandlerwechsel oder Kassenwechsel müssen die Leistungen taggenau zwischen den behandelnden Praxen und Kassen aufgeteilt werden. Dafür kann eine Aufteilung der Abrechnung vor Ende der AIT-Phase notwendig sein.

UPT-Leistungen können ab 01.07.2025 unter Beachtung des Mindestabstandes (10 Monate – Grad A, 5 Monate – Grad B und 3 Monate – Grad C) abgerechnet werden. Die Zuordnung zu bestimmten Kalenderzeiträumen entfällt. Die Angabe des UPT-Schrittes bei Abrechnung der Gebühr UPTd entfällt ab dem 01.07.2025 ebenso. Abrechnungen mit Datum vor dem 01.07.2025 benötigen diese Angabe allerdings noch. 

Hinweis zum UPT-Planer: Die Anpassung des UPT-Planers auf die geänderten Vorgaben erfolgt separat in einem kommenden Update.

Überarbeitung der Anzeige des bestehenden Honorarverteilungsmaßstabs (Budget)

Mit der vorliegenden Programmversion erhalten Sie eine Umstellung auf regelbasierte Merkmale für alle bisher bekannten HVMs. Hiermit ist es zukünftig möglich, schnell und zeitnah veränderte Regeln Ihres HVMs in ivoris® abzubilden. 

Mit dem Update erhalten Sie die verbale Beschreibung der für Ihren KZV-Bereich bekannten Regel, welche mittels Klick auf den Button „HVM-Pauschalwerte bearbeiten" im Fenster  „Statistik / Budget“ abrufbar ist:

Wählen Sie unter „Bezugszeitpunkt“ das gewünschte Quartal aus. Per Klick auf „Hinzufügen“ starten Sie die Definition der HVM-Regeln sowie die Erfassung der Pauschalwerte:

Inhaltlich sind diese Definitionen von KZV zu KZV unterschiedlich. Derzeit gibt es 3 bekannte Differenzierungen

Zum einen kann in Ihrer KZV nach Kassenarten (AOK, BKK, IKK usw.) differenziert werden. In diesem Fall wählen Sie „Pauschalwerte für Kassenarten“ und erfassen je Kassenart die Pauschalwerte Ihres HVMs:

Basiert der HVM in Ihrer KZV auf Kassengruppen, dann wählen Sie zur Erfassung „Pauschalwerte für Kassengruppen“ und nachfolgend Primär- bzw. Ersatzkassen aus:

Liegt in Ihrer KZV lediglich ein Budgetbetrag vor, erfolgt die Erfassung über „allg. Pauschalwerte“. Hier wird der von Ihrer KZV vorgegebene Pauschalwert je Kategorie erfasst. Eine Differenzierung nach einzelnen Kassenarten bzw. Kassengruppen findet nicht statt.

Die für das entsprechende Quartal geltenden Beträge bzw. Budgetwerte erfragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen KZV, unsere Service-Hotline kann Ihnen diese nicht liefern.

Erweiterungen nach Kundenrückmeldungen

  • Patientensuche: Im Patientensuchdialog (Lupe) ist nun die Suche nach der hinterlegten Telefon- bzw. Handynummer eines Patienten möglich.
  • HKP-Buch: Im HKP-Buch sind nun – wie in anderen Listen auch – die Erstellung von Patientenmengen (Abfragen) sowie die Optionen zur Serienbenachrichtigung (Druck, SMS, eMail) verfügbar. Weiterhin wird bei Filterung über die Behandlerbox nun sowohl der Planungs- als auch der Abrechnungsbehandler beachtet.
  • Laborbelege: Im Bemerkungsfeld eines Laborbelegs ist nun die Verwendung von .Kürzel. sowie der Aufruf des Textbaustein-Dialogs (per Strg + linker Maustaste) möglich. Eine neue Kürzel-Kategorie „Laborbelege“ ist unter „Kataloge / Kürzel“ verfügbar, es werden allerdings auch die bereits vorhandenen Kürzel der Kategorie „Leistungsbegründungen“ unterstützt.
  • ivoris® clinic: Die Anbindung von digitalen Archivsystemen über MDM-Kommunikation wurde überarbeitet. Künftig wird für die Ansteuerung der Übergabe auf die unter „Einstellungen / Allgemein / Postbuch / Zuordnungen“ hinterlegten Dokumentmapping-Einstellungen zurückgegriffen. Sollten an Ihrer bestehenden MDM-Konfiguration diesbezüglich Anpassungen notwendig sein, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei uns im Haus.

8.2.85.130

Anpassungen 8.2.85-1 / 8.2.85-2

Achtung: Wichtige Information zur Telematik-Infrastruktur!
 
Zum 01.01.2026 wird das Verschlüsselungsverfahren „RSA“ in der Telematik-Infrastruktur abgeschaltet. Alle Praxis- (SMC-B) und Lesegerätkarten (SMC-T) sowie Heilberufeausweise (HBA), die nicht bereits das neue Verschlüsselungsverfahren „ECC“ unterstützen, werden ab Januar 2026 nicht mehr verwendbar sein. Somit ist dann u.U. kein Einlesen von eGKs, das Versenden von Plänen und AU-Bescheinigungen über KIM, das Ausstellen von eRezepten oder der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) mehr möglich! 

Zur frühzeitigen Erkennung wurde dafür unter „Einstellungen / Chipkartenlesen/TI“ im Tab „Kartenterminals“ eine neue Spalte „ECC“ in der Liste der zugreifbaren Karten hinzugefügt. Stecken Sie alle in Ihrer Praxis verwendeten Karten in die verfügbaren Lesegeräte und betätigen Sie ggf. die „Aktualisieren“-Buttons mit der gesetzten Option „Mandantenweite Suche“, bis diese in der Auflistung erscheinen.
Sollte an einer Karte ein gelbes Warnsymbol  mit dem Tooltipp „Achtung, diese Karte ist nicht ECC-fähig und muss bis Januar 2026 ersetzt werden!“ erscheinen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Kartenherausgeber.

Die Hotline der Computer konkret AG kann Ihnen dazu keine weitere Hilfestellung geben.

Zudem wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Befund Zahnersatz: Wurde im 01-Befund an den Zähnen 182838 oder 48 das Kennzeichen „retiniert“ bzw. „retiniert und verlagert“ gesetzt, dann wurden diese Zähne im Befund des ZE-Kassenplans (FZS) mit „x“ („nicht erhaltungswürdig“) gekennzeichnet. Dieses Verhalten wurde entfernt.
  • Planung Zahnersatz: Wurde eine Planung für eine Unfallkasse oder BG gedruckt, dann wurde auf dem Formular „eFormular 3 (ZE BMV-Z)“ das zahnärztliche Honorar BEMA nicht ausgegeben. Dies wurde korrigiert. Weiterhin wurde im Formular „Zusatz Muster 3 c/d (Info außervertraglich)“ die Ausgabe des Eigenanteils bei Härtefall-Patienten angepasst.
  • Abrechnung KCH-BEMA: Bei Abrechnung der BEMA-Gebühr 23 (Ekr) wurde u.U. der 01-Befund nicht korrekt fortgeschrieben. Dies wurde behoben.
  • Planung Kieferorthopädie: Auf dem Formular „eFormular 4 (KFO-Plan BMV-Z)“ wird jetzt die Angabe „Voraussichtliche Dauer Quartale“ bei KFO-Verlängerungsplänen korrekt ausgegeben.
  • Planung Parodontologie: Die Erstellung einer Kassenwechselanzeige erzeugte fälschlicherweise einen Eintrag im Bereich „Mitteilung CPT“. Damit war keine Auswahl der regulären PA-Abrechnungspositionen mehr möglich. Das Problem tritt künftig nicht mehr auf. (Sollten bei Ihnen bereits PA-Pläne mit diesem Fehler vorhanden sein, entsperren Sie die Planung bitte über den gelben Schlüssel-Button und wechseln Sie einmalig aus dem Fenster, um die Auswahl der zur Verfügung stehenden Abrechnungsleistungen zurückzusetzen.)
  • Wartezimmer: Wird ein Patient ohne eigenen Termin am aktuellen Tag ins Wartezimmer gesetzt und ihm im Zuge dessen ein „Termin für unbekannt“ zugeordnet, dann werden die persönlichen Angaben wie Name, Geburtsdatum etc. jetzt vollständig an den Termin übernommen.

8.2.85.120

Formularanpassung wegen fehlendem Briefkopf

Wurde eine GOZ-Rechnungen mit Material- und Laborkosten gedruckt, wurde auf dem angefügten Laborbeleg der Briefkopf nicht gedruckt. Dies wurde korrigiert.

8.2.85.100

Anpassungen und Erweiterungen zum elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)

  • Im Zusammenhang mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) wurden folgende Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen:

    Planung Zahnersatz: Erfolgt eine Planung zur „Wiederherstellung/Reparatur“ mit Angabe von „Rep. OK“ oder „Rep. UK“, dann ist ab jetzt die Auswahl eines der EBZ-Kürzel 10, 11, 12, 13 und 14 oder eine Freitextangabe Pflicht. Dies ist notwendig, da diese Angabe zur späteren Abrechnung gegenüber der KZV gefordert wird.
  • Planung KFO-BEMA: Die Angabe der KIG-Einstufung „E“ ist nun getrennt für Unter- und Oberkiefer erfassbar. Hintergrund ist die KFO-Richtlinie, die bei Einstufung E3" oder „E4“ einen Unterkieferretainer als Kassenleistung vorsieht. Diese Form der Planung ist nur vorgesehen, wenn „E3“ oder „E4“ im Unterkiefer vorliegt.
    Die vor dem Update erfassten Einstufungen dieser Gruppe (bei denen noch keine Kiefer-Auftrennung möglich war) werden implizit dem Unterkiefer zugeordnet. Beachten Sie bitte auch, dass im Erfassungsschema die bisherige Einstufungsgruppe über der neuen zusätzlichen Oberkiefer-Einstufung angeordnet ist:
  • KFO-Fallübernahme: Bei der Erfassung eines Behandlerwechsels (= Fallübernahme) im Fenster „Planung Kieferorthopädie / Fallübernahme / BEMA“ wird nun die Angabe der KIG-Einstufung des Vorbehandlers gefordert. Dies ist notwendig, da auf den Behandlerwechsel ein zukünftiger Kassenwechsel folgen kann, bei dem diese Angabe benötigt wird. Die optionale zweite Auswahlbox „KIG E3/E4“ ist nur vorgesehen bei der Planungsübernahme von derart eingestuften Unterkieferretainern (siehe hierzu auch den vorherigen Punkt).
  • Übersichtsfenster Planversand: Im Fenster „Kommunikation / eHKP“wurde eine weitere Anzeigefilterung für den Zeitraum „letzte 6 Monate“ hinzugefügt.
  • Alternativer Chipkarten-Lesenachweis (Ersatzverfahren): Bisher war bei der Erfassung eines Ersatzverfahrens nur die Angabe einer einzelnen Kassennummer möglich. Da jedoch auf einer eGK sowohl die Abrechnungs- als auch die Haupt-Institutionskennung (IK) hinterlegt sind, wurde diese Erfassungsmöglichkeit nun auch hier geschaffen:

    Hintergrund ist, dass die KIM-Adressen der Krankenkassen nur über deren Haupt-IK erreichbar sind, das Abrechnungs-IK (= Kassennummer) aber anders lauten kann. Wurde nun in der Vergangenheit ein Ersatzverfahren erfasst, musste dies zwangsläufig auf das Haupt-IK erstellt werden, damit ein eHKP- bzw. eAU-Versand möglich war. Durch die abweichende Kassennummer entstanden allerdings häufig Probleme durch Meldungen zu fehlenden Lesenachweisen oder vorliegendem Kassenwechsel – eine Zuordnung von Abrechnungs- zu Haupt-IK zur Vermeidung solcher Fälle ist uns technisch leider nicht möglich, da diese Angaben im bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis (BKV) nicht enthalten sind.
    Aus diesem Grund können das Abrechnungs-IK der Kasse und deren Haupt-IK nun getrennt erfasst werden. Wird das vorausgefüllte Abrechnungs-IK geändert, erscheint eine Meldung, die darauf hinweist, auch das Haupt-IK entsprechend anzupassen. Weiterhin ist es möglich, die Angabe des Haupt-IKs leer zu lassen – in diesem Fall ist dann eine Abrechnung gegenüber der KZV möglich, aber kein eHKP-/eAU-Versand sowie keine Prüfung auf mögliche Kassenwechsel (siehe unten). Auch dazu erscheint eine Hinweismeldung. 
    Eine Übersicht der Haupt-IKs von Krankenkassen finden Sie quartalsaktuell hier unter Schlüsselverzeichnis 8 „Verzeichnis der Kassensitz-IK“https://institut-ba.de/service/schluesselverzeichnisse
  • Kassenwechsel ZE / PA / KFO: Ein evtl. vorliegender Kassenwechsel zu einem ZE-, PA- oder KFO-Plan wird ab jetzt nur noch über das Haupt-IK ermittelt (siehe hierzu auch den vorherigen Punkt). Unterschiedlich lautende Abrechnungs-IKs lösen entsprechende Meldungen in den Einreichungsfenstern oder Rotmarkierungen in den Planungsfenstern jetzt nicht mehr aus. Diese erscheinen nur noch, wenn sowohl am vorherigen als auch am aktuellen Versichertenverhältnis Haupt-IKs vorhanden und diese unterschiedlich sind.

Anpassungen an Fehler- und Hinweismeldungen im Abrechnungsbereich

An folgenden Abrechnungswarnungen und -hinweisen wurden Korrekturen und Präzisierungen vorgenommen:

  • Abrechnung GOZ-Gebühr 1020: Die Prüfmeldung 3014: Die Gebühr 1020 darf nur 4x pro Jahr abgerechnet werden.“ wurde unter bestimmten Umständen falsch angezeigt. Dies wurde korrigiert.
  • Abrechnung FLA: Die Anzeige der nochmaligen Abrechenbarkeit (türkisfarbene Anzeige in Schnellerfassung) wird bei einer bereits erbrachten FLA im gleichen Halbjahr jetzt korrekt dargestellt.
  • Leistungserfassung KCH-BEMA: Die Prüfmeldung 2730: Mit der Leistung nach AIT, CPT und UPTc sind während oder unmittelbar danach erbrachte Leistungen nach den Nrn. 105, 107 und 107a abgegolten. Die 105 kann nur abgerechnet werden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der PAR-Behandlung steht (Begründung erforderlich).“ wurde auch ausgegeben, wenn die betreffenden Leistungen 105107 und 107a vor der Erstellung des PA-Plans abgerechnet wurden. Dies wurde behoben.
  • Prüfung GOZ-Gebühren Ä5-Ä8: Werden die GOZ-Gebühren Ä5-Ä8 am gleichen Tag abgerechnet, wird nun die Hinweismeldung 3078: Die Gebühren Ä5, Ä6, Ä7 und Ä8 dürfen nicht nebeneinander abgerechnet werden.“ ausgegeben.
    Abrechnung BEMA-Gebühr 32 (WK): Wird die BEMA-Gebühr 32 (WK) innerhalb eines Jahres für den gleichen Zahn nochmals abgerechnet, erscheint nun die Meldung 2735Hinweis: An diesem Zahn wurde bereits früher eine WK erbracht (siehe Zahnhistorie).“

Update des 3D-Moduls in ivoris® analyze auf Version 3.2.230

Das in ivoris® analyze eingebundene 3D-Modul wurde auf Version 3.2.230 aktualisiert.

Es steht nun eine VDDS-Anbindung zur Scanner-Software von Shining 3D zur Verfügung.

Wenden Sie sich bei Fragen gern an unsere technische Hotline.

Anbindung elektronische Patientenakte (ePA3)

Die vorliegende Programmversion enthält die Anbindung an die aktuelle Version 3.0 der elektronischen Patientenakte (ePA).

Informieren Sie sich über die technischen Voraussetzungen sowie die Möglichkeiten des Zugriffs mithilfe unserer Anleitung: https://www.ivoris.de/Doku/Telematikinfrastruktur/Anleitung_ePA.pdf

Bei Fragen zur fachlichen Nutzung der ePA („Welche Dokumente dürfen/sollen hochgeladen werden?“ etc.) wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige KZV oder Zahnärztekammer. Unsere Service-Hotline kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.

Hinweis: Mit der aktuellen Ausbaustufe 3.0 der ePA ist kein Upload von Bilddateien wie z.B. Röntgenaufnahmen, Fotos usw. möglich. Die technische Unterstützung des Bilduploads wurde von den verantwortlichen Gremien auf unbestimmte Zeit verschoben, wir als Softwareanbieter haben darauf keinen Einfluss.

Telefon Icon+49 3745 7824 - 0