Update zum E-Rezept: Wichtige Änderungen ab 1. Oktober 2025 - das müssen Praxen wissen
Ab dem 1. Oktober 2025 gilt die neue E-Rezept-Version 1.3.0. Verordnungen mit Pharmazentralnummer (PZN) oder Wirkstoffangabe sind künftig nur noch möglich, wenn eine zugelassene Arzneimittel-Datenbank oder Verordnungssoftware genutzt wird; freieingetragene Angaben sind nicht mehr zulässig.
Zahnarzt- und KFO-Praxen, die keine Arzneimittel-Datenbank/Verordnungssoftware einsetzen, können weiterhin E-Rezepte im Freitext ausstellen – wie bisher.
In ivoris® bleibt die Freitextverordnung erhalten, PZN- und Wirkstoffverordnungen erfordern jedoch eine Zusatzsoftware oder Arzneimitteldatenbankanbindung. Zur besseren Orientierung werden ungeprüfte PZN künftig in ivoris® markiert. Fazit: Ohne Zusatzsoftware ist die Freitextverordnung weiterhin der sichere Weg.