ivoris® Update
In der vorliegenden Programmversion wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
8.2.93.110
Anpassungen 8.2.93-1
In der vorliegenden Programmversion wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Planung Zahnersatz: Wird im 01-Befund ein vorhandenes Implantat als geplante Extraktion gekennzeichnet, wird dies im Planungsbefund des ZE-Plans nun korrekt als Befundkürzel "ix" angezeigt. Für partielle Substanzdefekte erfolgt jetzt zudem eine eigene Prüfung: Werden mehr als 2 Flächen des Zahns als kariös oder mit behandlungsbedürftigem Kariesgrad gekennzeichnet, dann wird der Zahn im ZE-Befund als "pw" (Seitenzahn) bzw. "ww" (Frontzahn) gekennzeichnet. Verwenden Sie die Befundeigenschaft "Abrasion" und/oder "Hypomineralisation", erfolgt die Kennzeichnung ebenfalls.
- Schnellerfassung Befund: Bei der Schnellerfassung zur Angabe von Implantaten, z.B. 23 i k ke, wurden die Eingaben nicht übernommen. Dies wurde korrigiert.
- Praxislabor: Bei der Erfassung von Gebührenpositionen per Tastatur springt der Cursor nach Betätigen der Eingabetaste nun korrekt in die Spalte "Anzahl".
- Anbindung elektronische Patientenakte: War in der elektronischen Patientenakte (ePA) eines Patienten keine elektronische Medikationsliste (eML) vorhanden - d.h. der Patient hat noch keine eRezepte erhalten -, dann gab der Aufruf von "Zugriff überprüfen" fälschlicherweise ein negatives Ergebnis zurück. Dies wurde behoben. Es handelte sich nur um ein Anzeigeproblem, der Zugriff auf die ePA aus ivoris® heraus war trotzdem möglich.
8.2.93.100
Neue technische Voraussetzungen für EBZ ab 01.04.2026
Ab 01.04.2026 gilt die Technische Anlage 2.1 für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ).
Diese Version beinhaltet Fehlerkorrekturen seitens des Herausgebers sowie kleinere funktionale Ergänzungen. Zudem wurde die Anzeige der Stylesheets (elektronische Formulardarstellung) angepasst.
Für die Übermittlung von Planungsunterlagen im zahnärztlichen und kieferorthopädischen Bereich ist es ab jetzt verpflichtend, eine eMail-Adresse sowie eine Telefonnummer in den Praxisdaten oder den jeweiligen Abteilungsdaten (bei Kliniken) zu hinterlegen. Die Eingabe dieser Kontaktdaten erfolgt unter „Kataloge / Praxis- und Mandantendaten“ für jeden Mandanten individuell. Sofern separate Abteilungen existieren, können die relevanten Informationen im Bereich „Einstellungen / Organisation“ zur entsprechenden Abteilung ergänzt werden
Im Rahmen der Zahnersatzplanung wird unter "Heil- und Kostenplan / Kassenplan (FZS)" im Tab „Allgemein“ die bisherige Bezeichnung „Versorgungsleiden“ in „SER" (Soziales Entschädigungsrecht nach SGB XIV) geändert.
Die Umschaltung auf die aktuelle Version der Technischen Anlage erfolgt automatisch, Sie müssen hierbei nichts tun.
Anbindung elektronische Ersatzbescheinigung (eEB)
Mit der vorliegenden Programmversion ist es möglich, elektronische Ersatzbescheinigungen (eEB) von den gesetzlichen Krankenkassen über Ihr KIM-Postfach zu empfangen und diese zu verarbeiten. Dies soll das bisherige Papierverfahren bei alternativen Versicherungsnachweisen (GKV-Scheinen) ersetzen.
Weiterhin haben die privaten Krankenversicherungen damit begonnen, Versichertennummern an Ihre Kunden auszugeben. Dies dient dazu, auch Privatversicherten künftig Zugang zu Diensten wie eRezept und elektronischer Patientenakte zu ermöglichen. Dieses Online Check-in (OCI) genannte Verfahren nutzt denselben Übertragungsweg wie eEB und wurde daher in einem gemeinsamen Fenster umgesetzt.
Informieren Sie sich über den detaillierten Funktionsumfang und die Bedienung in ivoris® mit Hilfe unserer Anleitung und der programminternen Hilfe.
Analog zu elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronischem Heil- und Kostenplan (eHKP) werden eingegangene KIM-Mails zu eEB / OCI in der Fußzeile angezeigt, wenn die automatische Abruffunktion unter "Einstellungen / Allgemein / Kommunikation / E-Mail" aktiviert ist.
Zur Nutzung dieser Funktionalität ist an Ihrer Arbeitsstation eine aktive Konnektorverbindung und ein funktionales KIM-Postfach Voraussetzung.
Hinweis: Der Zugang zum entsprechenden Programmfenster "Kommunikation / eEB/OCI" ist nur mit dem Nutzerrecht "Erlaubnis Online Check-ins (OCIs) und elektronische Ersatzbescheinigungen (eEBs) zu verarbeiten" möglich. Beim Update erhalten alle Nutzer bzw. Nutzergruppen dieses Recht automatisch, die bereits eAUs und/oder eHKPs versenden dürfen.
KZBV-Prüfmodule 2/2026
Die vorliegende Programmversion enthält die gültigen KZBV-Prüfmodule für die Abrechnung im Quartal 2/2026:
Abweichungen besprechen Sie bitte mit Ihrer jeweiligen KZV.
Bereich Parodontologie: Die fiktiven Leistungen ANAEP und ANAEX sind jetzt auch in der Abrechnung Parodontologie erfassbar. Weiterhin wird die Kennzeichnung "ausreichende Röntgendiagnostik" (erfassbar im Plandetail-Dialog) ab jetzt auch in den KZV-Bereichen Berlin und Brandenburg gefordert.
Anpassungen an der HVM-Berechnung
An der Berechnung des Budgets wurden folgende Anpassungen und Korrekturen vorgenommen:
- HVM Sachsen: Die hinterlegten Fallwerte wurden nicht ausgewiesen, sodass die Berechnung der Differenzen zwischen Soll- und Ist-Wert nicht erfolgte. Dies wurde korrigiert.
- HVM Hessen: Kieferorthopädische Fälle und Begleitleistungsfälle werden nun als ein Fall ausgewiesen.
- Begleitleistungen: Für KFO-Budgets, welche KCH-Begleitleistungen extra budgetieren, wurde ein zusätzlicher informativer Filter im Fenster "Budget / nach Patienten" eingeführt. Mit diesem Filter können "KFO-Fälle ohne Begleitleistungen" zur Überprüfung aufgerufen werden, um eventuell noch nicht erfasste, aber abzurechnende Begleitleistungen schneller zu finden.
HVM Berlin 2026
Mit dem vorliegenden Update erhalten Sie einen neuen Regelsatz, welcher die Bestimmungen des HVM Berlin für das Jahr 2026 beinhaltet.
Der HVM unterscheidet nach großen und kleinen Kassen.
Das Budget für große Kassen, also AOK, BKK, IKK, VdEK etc. resultiert aus dem vorgegebenen Patientengrenzwert multipliziert mit der ermittelten Fallzahl.
Für kleine Kassen, also Knappschaft, SVLFG etc. wird kein Budget vorgeben. Es erfolgt eine vollständige Vergütung entsprechend der erbrachten Einzelleistungen. Die benannten Kassen müssen im Einstellungsdialog wie hier dargestellt gekennzeichnet werden:
Anpassungen 8.2.92-1
In der vorliegenden Programmversion wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Quartalsabrechnung Kieferorthopädie: Wurden Laborpreise rückwirkend erfasst oder importiert, konnten diese über die Nachberechnungsfunktion nicht mehr in der aktuellen Quartalsabrechnung berechnet werden. Dies ist nun wieder möglich.
- Abrechnung GOZ: Wenn die Merkmale „Verlangensleistung“ und „Auslage“ gleichzeitig einer Leistung zugeordnet wurden, fehlte die Angabe der Umsatzsteuer auf der Rechnung. Das Problem wurde behoben, die Umsatzsteuer wird nun korrekt ausgewiesen.
- Abrechnung Zuschlag KCH-GOZ / KFO-AVL: Wurde eine Röntgenposition mit einer Anzahl von 2 oder mehr erfasst und dazu die Zuschlagsposition Ä5298 ausgewählt, war auf der Rechnung bislang nur der Betrag für eine Zuschlagsposition ausgewiesen. Die korrekte Anzahl sowie der entsprechende Rechnungsbetrag werden nun korrekt dargestellt.
- Abrechnung nach GOÄ §5: Bei Abrechnungspositionen gemäß GOÄ §5 kam es bislang zu Rundungsfehlern bei Gebührenbeträgen mit drei Nachkommastellen: Ergab die dritte Nachkommastelle „5“, dann erfolgte bisher ein Abrunden. Die GOÄ schreibt jedoch vor, in diesen Fällen aufzurunden. Dieser Fehler wurde behoben, künftig wird die Rundung und Berechnung des Gebührenbetrags entsprechend den Vorgaben durchgeführt.
- Abrechnung KCH: Das Füllungsmaterial "Alkasit" wurde in der Auswahlbox für Standardfüllmaterialien zur Abrechnung von Füllungspositionen ergänzt.
- Dokumentation Früherkennungsuntersuchung: Die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchung ist nun auch ohne vorherige Abrechnung der Leistungen FUZ1 - FUZ6 möglich.
- FU-Planer: Im FU-Planer wurden Datumsangaben bisher irrtümlich den Spalten „letzte Abrechnung“ oder „abrechenbar ab“ zugeordnet. Die Anzeige wurde korrigiert.
- 01-Befund: Ein neuer Befund auf Basis einer Befundvorlage kann jetzt nur noch erzeugt werden, wenn für den Patienten noch kein Befund existiert.
- Statistik: Die Auswahl von Labor- und Materialleistungen im Bereich Spezifik ist nun wieder problemlos möglich.
Aktualisierung 3D-Modul
Das in ivoris® analyze integrierte 3D-Modul wurde auf Version 3.2.230.624 aktualisiert. Die Anbindung an die Scanner der Firma Shining 3D wurde damit zudem auf den neuesten Stand gebracht.
8.2.92.100
Anpassungen zum elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)
Zum elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) wurden folgende Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen:
- Allgemein:
Bei Nachfolgebeantragungen wie KFO-Nachanträgen, -Mitteilungen, -Therapieänderungen oder auch Verlängerungen im Bereich KFO und UPT wird die Antragsnummer des ursprünglichen Behandlungsplans an die Kasse mitgeliefert. Hatte der Patient zwischenzeitlich einen Kassenwechsel, ist jetzt laut Vereinbarung mit den Krankenkassen die Nummer der Kassenwechsel-Mitteilung als diese ursprüngliche Antragsnummer anzusehen, nicht mehr die Nummer des ursprünglichen Behandlungsplans.
ivoris® verwendet daher zukünftig die Nummer des letzten genehmigten Kassenwechsels bei der Übermittlung. Im Bereich Kieferorthopädie erkennen Sie dies z.B. daran, dass die Buchstabenfolge innerhalb der ursprünglichen Antragsnummer "...KFW..." (Kieferorthopädie Kassenwechsel) statt "...KFP..." (Kieferorthopädie Plan) lautet.
Sollten Sie dennoch aus diesem Grund seitens der Kassen Ablehnungen erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren dortigen Ansprechpartner und verweisen Sie auf die Vereinbarung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen!
In den Prüflauf zur KZV-Einreichung wurde eine neue Hinweismeldung eingefügt: "Es liegen Kassenantworten vor, die noch nicht verarbeitet wurden." Dies ist nötig, um auf Fälle hinzuweisen, bei denen auf bestätigte Planungen noch einmal nachträgliche Ablehnungen oder geänderte Bonuseinstufungen von der Kasse eingingen, welche noch nicht an den Plan übernommen wurden. Um fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden, wechseln Sie in die jeweilige Planung und übernehmen Sie die ausstehenden Kassenantworten an den Plan, bevor Sie die KZV-Einreichung bzw. Erstellung der Eigenanteilsrechnungen vornehmen.
Die Hinweismeldung auf eine noch ausstehende Kassenwechsel-Mitteilung im Prüflauf der KZV-Einreichung verhindert künftig die Abrechnung des Falls ("kein DTA möglich") - damit werden Abrechnungen an die falsche Kasse und somit Regresse vermieden. - Bereich Kieferorthopädie:
Analog zu Bereich Zahnersatz kann jetzt an KFO-Planungen zwischen Planungs- und aktuellem Behandler differenziert werden. Dies kann z.B. notwendig sein, wenn Patienten innerhalb Ihrer Praxis den Behandler wechseln. Im Plandetail-Dialog (Sprechblase) ist eine zusätzliche Auswahlbox „geplant von“ eingeführt worden, in welcher der antragstellende Behandler hinterlegt bleibt, währenddessen der aktuelle (abrechnende) Behandler separat angegeben werden kann.
Zum Update werden die an bestehenden Plänen hinterlegten Behandler in beide Boxen dupliziert - künftig kann diese Angabe dann getrennt erfolgen.
Wurde bei einer KFO-Therapieänderung fälschlicherweise eine Behandlungsdauer von 16 Quartalen eingetragen, erscheint nun ein Hinweis: "Die Behandlungsdauer ist nicht korrekt, bitte geben Sie nur die Restbehandlungsdauer ab Beginn der Therapieänderung an." Falsche Angaben zum Quartal können zur Ablehnung von Therapieänderungen durch die Krankenkassen führen. Es empfiehlt sich daher, die automatisch berechnete Plandauer stets zu prüfen und ggf. anzupassen.
Bei der Fallübernahme einer Verlängerung ist es nun ebenso wie bei anderen Planarten möglich, die von den Kassen geforderte „Restdauer Verlängerung“ in Quartalen anzugeben.
Bei der Übernahme von Fällen nach einem Softwarewechsel („interner Umstieg von anderer Praxissoftware“) steht jetzt eine direkte Erfassungsmöglichkeit für das „Genehmigungsdatum“ zur Verfügung. Dies ist notwendig, damit im Nachgang ggf. weitere elektronische Beantragungen zu diesem Fall ermöglicht werden. Beachten Sie bitte, dass bei einer internen Fallübernahme alle Plandaten (Datumsangaben, Texte bzw. EBZ-Kürzel bei eHKP, Abschlagseinstufungen etc.) 1:1 aus der Vorgängersoftware in ivoris® erfasst werden müssen.
Wechseln Sie dazu nach Erfassung der Fallübernahme in den Plan, entsperren Sie diesen und tragen Sie die entsprechenden Daten ein.
In bereits versendeten bzw. genehmigten BEMA-Plänen können nun nach dem Entsperren (gelber Schlüssel) weiterhin manuell Texte und auch KFO-Planbausteine in die Felder „Bemerkung“ und „Epikrise“ eingefügt werden, da diese nicht Teil der elektronischen Beantragung sind. - Bereich Parodontologie:
Die Befundmerkmale zum Zahnstatus bei vorhandenen Kronen, Brückenpfeilern, herausnehmbarem Zahnersatz oder Implantaten werden jetzt bei der elektronischen Beantragung an die Kasse berücksichtigt und bei der Übermittlung entsprechend gekennzeichnet. - Bereich Zahnersatz:
Für Korrektureinreichungen (durch Duplizieren eines genehmigten Plans) steht im Programm nun die Option „Datum für Preis FZS aus dem Ursprungsplan beibehalten“ zur Verfügung. Die Option ist standardmäßig aktiviert und gewährleistet, dass die Planung basierend auf dem Datum des Ursprungsplans kalkuliert wird (z.B. Preise für Festzuschüsse, Punktwerte etc.).
Dies ist insbesondere relevant, wenn der Plan im Dezember erstellt wurde und der Korrekturantrag im Januar. Bei Deaktivierung der Option erfolgt die Berechnung anhand des Datums der Korrektureinreichung. Entfernen Sie die Option bitte nur, wenn die Kasse explizit die FZS-Preise des aktuellen Jahres in ihrer Antwort auf die Korrektureinreichung zurückliefert bzw. Ihnen dies auf anderem Wege mitteilt.
Die Option ist bis zum Planabschluß änderbar.
Nachträgliche Bonusänderungen der Kassen im Bereich Zahnersatz
Für ZE-Pläne im Status „Realisiert“ oder „Abgerechnet“ gilt grundsätzlich dasselbe Verfahren: Geht nach bereits erfolgter Planrealisierung oder auch -abrechnung eine Änderung der Bonuseinstufung durch die Kasse ein (z.B. die Einstufung als Härtefall - derlei Prüfungen nehmen in den Kassen teilweise einen längeren Zeitraum in Anspruch), dann muss der Plan auf den Status „in Arbeit“ zurückgesetzt werden, um die neue Kassenantwort übernehmen zu können. Die Funktion „Quittieren“ ermöglicht zunächst nur die Bestätigung der Kassenantwort ohne Veränderung der bestehenden Bonuseinstufung.
Anschließend sind im Zahlungsverkehr bereits erstellte Eigenanteilsrechnungen manuell zu stornieren und der Plan muss ggf. aus bereits erzeugten ABG-Abrechnungsdateien entfernt werden.
Wurden Planungen bereits abgerechnet, ist es zudem notwendig, die bei der KZV eingereichte Abrechnung im Fenster "Monats- / Quartalsabrechnung Zahnarzt / Einreichung ZE" für den betreffenden Patienten zu reaktivieren (Kontextmenü rechte Maustaste).
Öffnen Sie danach über das EBZ-Icon (Briefumschlag) am Plan die letzte Kassenantwort per Doppelklick und wechseln Sie mit der Option „KIM-E-Mail öffnen“ in den Tab „manuelle Verarbeitung“ der entsprechenden KIM-Mail. Hier verarbeiten Sie den Mailanhang erneut (Recycling-Button), damit die Kassenantwort nochmals aktiv am Plan vorliegt.
Nun ist die Übernahme der nachträglichen Kassenantwort an den Plan möglich. Nach Übernahme der veränderten Bonuseinstufung sind Rechnungen neu zu erstellen und dem Patienten auszuhändigen bzw. Abrechnungsdateien an KZV und ggf. ABG erneut zu übermitteln.
Erweiterungen an ivoris® clinic-Funktionalitäten
An der Studentenkursverwaltung und an den HL7-Schnittstellen zu PACS-Röntgenauftragssystemen für Kliniken wurden funktionelle Erweiterungen vorgenommen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei uns im Haus.
Material- und Laborleistungen als Auslagen in der Zahnersatz-Planung
Bei der Planung von Zahnersatz kann die Erfassung und Kennzeichnung von Auslagen für Material- und Laborleistungen gemäß §3, 4 GOZ bzw. §10 GOÄ nun effizienter durchgeführt werden. Die Auslagen werden sowohl im Privatplan als auch im Kassenplan (FZS) im Tab „Laborkosten“ hinterlegt. Über das Kontextmenü (rechte Maustaste) „Neue Leistung hinzufügen“ lässt sich ein Dialog öffnen, in dem Material- und Laborleistungen hinzugefügt werden können. Durch Auswahl des entsprechenden Katalogs wird gesteuert, welche Daten in der Liste links angezeigt werden.
Um eine Position zu übernehmen, besteht die Möglichkeit des Doppelklicks mit der linken Maustaste, des Rechtsklicks mit Auswahl des entsprechenden Menüpunktes oder der Betätigung des Buttons ">>" nach Markierung der Position. Die ausgewählte Position erscheint mit Anzahl "1" in der Liste rechts. Die Anzahl kann durch Klicks mit der linken (Erhöhung um 1) oder der rechten Maustaste (Verringerung um 1) angepasst werden. Zudem kann per rechter Maustaste die Bearbeitung der Angaben erfolgen oder die jeweilige Labor-/Materialposition entfernt werden.
Sind Materialien unter "Kataloge / Labor- und Materialkatalog" bereits als Auslage gemäß §3, 4 GOZ bzw. §10 GOÄ gekennzeichnet, kann über die Checkbox „nur Auslagen“ gezielt nach diesen gefiltert werden. Wird ein als Auslage gekennzeichnetes Material übernommen, ist dies in der Spalte „Auslage“ mit „Ja“ vermerkt. Ein Klick mit der linken Maustaste auf diese Spalte ermöglicht das Setzen oder Rücksetzen der Auslage-Kennzeichnung:
Nach dem Bestätigen des Buttons "OK" werden die gewählten Labor- und Materialleistungen in den Ordner "Laborkosten" übernommen. Zusätzlich wird auch hier die Spalte "Auslage" angezeigt:
Eine Vorab-Kennzeichnung als Auslage an Laborleistungen oder Materialien ist auch in Leistungsjumbos und Jumbos zur Programmsteuerung möglich.
Auslagen werden als separater Betrag "davon Auslagen (geschätzt)" aufsummiert in der Anzeige ausgewiesen und in die "Material- und Laborkosten Prothetik (geschätzt)" eingerechnet.
Im Privatplan kann ab dieser Version zudem ein Betrag für "Fremdlaborkosten DVT-Schablone" erfasst werden:
Das Formular "Kostenvoranschlag Implantologie" wird mit dem Update ausgeliefert. Es steht im Privatplan zur Auswahl und enthält zusätzlich die Aufschlüsselung der verwendeten Auslagen und den Betrag "Fremdlaborkosten DVT-Schablone".
Die Erstellung bzw. Abrechnung der Laborbelege kann weiter über den Ordner "Laborkosten" in der Heil- und Kostenplanung (FZS) erfolgen.
Im Privatplan wählen Sie unter dem Kontextmenü (rechte Maustaste) "Laborauftrag erzeugen". Auslagen sind in diesem Beleg nicht enthalten. Diese werden wie bisher in der Leistungserfassung als Materialleistung erfasst und als Auslage gekennzeichnet. Auf der GOZ-Rechnung erscheinen diese Leistungen als "Kosten für Auslagen nach §3, 4 GOZ bzw. §10 GOÄ".
Im Kassenplan (FZS) kann der Laborauftrag ebenso über die rechte Maustaste im Ordner "Laborkosten" erzeugt werden. Auslagen sind in diesem Beleg nicht enthalten und müssen gesondert als Eigenlaborbeleg erfasst werden. Der bisherige Menüpunkt "Laborberechnung am Plan abrechnen" wurde um "Laborberechnung und Auslagen am Plan abrechnen" erweitert. In diesem Fall werden zwei getrennte Eigenlaborbelege erzeugt und in die Abrechnung eingebunden.
Sendungszusammenführung bei Nutzung von TransactMail
Der Druck von Dokumenten und der folgende Upload zum Kuvertierungszentrum von TransactMail wurde erweitert.
Ab jetzt bleibt der eröffnete Auftrag im TransactMail-Portal so lange offen, bis er von Ihnen explizit als abgeschlossen gekennzeichnet wird. Erst dann erfolgt die Verarbeitung und der Versand an die Rechnungsempfänger. Somit werden künftig alle Rechnungen aus verschiedenen Abrechnungsbereichen (Eigenanteile ZE und KFO, alle Arten von Privatrechnungen etc.), die denselben Rechnungsempfänger haben, in eine Postsendung zusammengefasst. Sie sparen somit Portokosten.
Wenden Sie sich bei Fragen bzw. Interesse an TransactMail gern an unsere Vertriebsabteilung.
Erweiterungen am Zahnbefund
In der vorliegenden Version wurden Anpassungen und Erweiterungen im Zahnbefund vorgenommen. Bitte konsultieren Sie für detaillierte Angaben und Abbildungen unser Befundhandbuch.
- Kennzeichen MIH: Das Kennzeichen "Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH)" kann ab jetzt erfasst werden. Die Definition der jeweiligen MIH-Grade finden Sie unter "Einstellungen / Allgemein / Befund / Hypomineralisation". Setzen Sie die Option "Hypomineralisationsgrade verwenden" und definieren Sie Ihre MIH-Grade mit Farbe und Behandlungsbedarf.
- Kennzeichen Ankylose: Am Zahn kann nun das Kennzeichen "Ankylose" erfasst werden.
- Füllungsmaterial Alkasit: Als Füllungsmaterial kann künftig "Alkasit" angegeben werden. Das Material wird hellgrün im Befund dargestellt. Bitte beachten Sie, dass die bisherige hellgrüne Farbe für die Komposit-Füllung hierfür angepasst wurde. Komposit-Füllungen erscheinen nun hellgelbim Befund.
- Wurzelfüllungsmaterial MTA und Guttapercha: Für Wurzelfüllungen können die Materialien "MTA und Guttapercha" jetzt gemeinsam an der Zahnwurzel angegeben werden. Dies wird halb blau / halb orange in der Wurzel angezeigt.
- Kariesgrade: Die Erfassung der Kariesgrade ist ab dieser Version pro Zahn angebbar. Bisher war dies nur für Zahnflächen und Zahnwurzeln möglich.
- praxisinterne Bemerkung in der Zahnhistorie: Wurde eine praxisinterne Bemerkung in der Leistungserfassung zum Zahn erfasst, dann wurde diese nicht in der Zahnhistorie im Befund angezeigt. Dies wurde korrigiert.
- geplante Extraktion an Teleskopen: Wird ein vorhandenes Teleskop als geplante Extraktion gekennzeichnet, wird nun korrekt das blaue Kreuz angezeigt.
- Zahnersatz über Steg: Das Kennzeichen "Zahnersatz über Steg" wurde bei der elektronischen Planbeantragung im Bereich Parodontologie nicht als fehlender Zahn erkannt. Das Problem wurde behoben.
- Kennzeichen "noch nicht durchgebrochen", "retiniert" und "verlagert": Die so gekennzeichneten Zähne wurden nicht als fehlend in den Befund der Zahnersatz-Planung übernommen. Dies wurde korrigiert.
- Tastenkombination für Rückschritt: Die Tastenkombination "Strg + Zurücktaste" entfernt die zuletzt getätigten Eingaben im Befund.
Schnellerfassung Befund
Ab dieser Version kann die Erfassung des Befundes über die Befundkürzel ("f", "k" etc.) erfolgen. Die Erfassung ist nur in änderbaren Befunden möglich und wird aktiviert, indem die Anzeige der Zahnbezeichnung (Rechteck) ein weiteres Mal angeklickt wird. Das Rechteck wird dann rot. An dieser Stelle wird mit der Erfassung des Befundes begonnen.
Mit der Eingabe eines Befehls wird automatisch zum nächsten Zahn gewechselt. Die Leertaste oder der Befehl "o - ohne Befund" wechselt ebenso zum nächsten Zahn.
Um den Erfassungsmodus abzuschalten, klicken Sie erneut auf das rote Rechteck. Nach Eingabe am Zahn 48 wird der Modus automatisch abgeschaltet.
Folgende Eingaben bzw. Tasten werden unterstützt:
a - Adhäsivbrückenglied
b - Brückenglied
c - Kariös
e - Zahnersatz
f - Zahn fehlt
i - Implantat
k - Krone
l - Lückenschluss - oder Taste 9 = ')('
m - Milchzahn
n - Adhäsivbrückenanker
o - bleibender Zahn (ohne Befund)
p - Teilkrone
t - Teleskopkrone
x - geplante Extraktion
z - Zahn ist zerstört
+ - Zahn ist vital
- - Zahn ist devital
8.2.91.120
Anpassungen 8.2.91-2
In der vorliegenden Programmversion wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Abrechnung KCH-BEMA: Der Preis für die BEMA-Leistung "U-Bericht" (Bericht Zahnschaden) wurde ab dem 1.1.2026 auf 25,92 € geändert. Falls Sie dies noch nicht manuell erfasst haben, wird die neue Preisstaffel mit dem Update angelegt.
- Tagesprofil: Die KCH-GOZ-Umsätze für Füllungstherapie-Behandlungen im Tagesprofil wurden ohne Abzug der Mehrkosten mit dem Gesamtumsatz ausgewiesen. Dies wurde korrigiert.
- Terminplaner: Die Ferienzeiten für das Jahr 2027 wurden in den Terminplaner eingepflegt.
- Programmstabilität: Unter gewissen Umständen entstanden während der Bedienung von ivoris® - z.B. bei der Übermittlung an iie-systems oder dem Verarbeiten von Kassenantworten - längere Wartezeiten oder auch ein Einfrieren des Programms. Dies wurde behoben.
- ivoris® students: In der Studentenkursverwaltung für Kliniken wurde ein Fehler beim Speichern von Leistungsbestätigungen entfernt.
8.2.91.110
Anpassungen 8.2.91-1
In der vorliegenden Programmversion wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Leistungserfassung GOZ: Direkt nach Erzeugung einer GOZ-Rechnung war keine Erfassung von Laborleistungen möglich, es war zusätzlich noch ein Fensterwechsel nötig. Dies wurde behoben.
- Abrechnung für Betriebsstätten: Bei der dezentralen Abrechnung für Betriebsstätten (per XML-Format) im Bereich KCH-BEMA werden die Punktsummen nun wieder korrekt übergeben.
- Anbindung dms.net: Es wurde ein Problem behoben, durch das u.U. kein Abruf von Dokumenten aus dms.net für das Anfügen an KIM-Mails oder den Upload in die ePA möglich war.
8.2.91.100
KZBV-Prüfmodule 1/2026
Die vorliegende Programmversion enthält die gültigen KZBV-Prüfmodule für die Abrechnung im Quartal 1/2026:

Die ab 01.01.2026 gültigen ZE-Festzuschüsse sowie die NEM-Pauschale werden automatisch eingepflegt.
Abweichungen besprechen Sie bitte mit Ihrer jeweiligen KZV.
Einführung der neuen Gebühren FUZ1 bis FUZ6 - Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ab 2026 auch im "Gelben Heft"
Mit der vorliegenden Programmversion werden die neuen Gebührenpositionen für zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen FUZ1 bis FUZ6 ausgeliefert. Das FU-Fenster wurde an die neuen Gebührenpositionen angepasst. Zu den jeweiligen FUZ-Positionen kann eine Dokumentation über den gleichnamigen Button "Dokumentation" erfolgen. Ist eine Dokumentation vorhanden, wird das Feld grün hinterlegt. Ein Ausdruck der Dokumentation ist laut KZBV nicht vorgesehen, die Eintragung im "Gelben Heft" muss manuell erfolgen.
https://www.kzbv.de/zahnaerzte/rund-um-die-praxis/fruehkindliche-karies-vermeiden/
Weitere Informationen erfragen Sie bitte bei Ihrer KZV.

Bitte denken Sie daran, die neuen Früherkennungspositionen FUZ1 bis FUZ6 auch in der Schnellerfassung der KCH-BEMA-Abrechnung zu hinterlegen!
Weiterhin stehen ab jetzt die neuen fiktiven Gebührenpositionen ANAEP (Leistungen in dieser Sitzung wurden unter Allgemeinanästhesie in den eigenen Praxisräumen erbracht) und ANAEX (Leistungen in dieser Sitzung wurden unter Allgemeinanästhesie außerhalb der eigenen Praxisräume erbracht) in der Leistungserfassung zur Auswahl. Die Bestimmungen zur Angabe der Gebührenpositionen entnehmen Sie bitte den Rundschreiben Ihrer KZV, zur Erfassung der beiden Leistungen existiert kein Automatismus.
Vorsteuer Einkauf
Für umsatzsteuerpflichtige Praxen gibt es nun die Möglichkeit, im Materialkatalog die angefallene Vorsteuer des Einkaufs zu hinterlegen:

Dazu wurde ein neues Eingabefeld "Vorsteuer Einkauf" eingefügt. Dieses ist nur für steuerpflichtige Praxen sichtbar. Es besteht die Möglichkeit, 7% bzw. 19% als Vorsteuer am Material zu definieren. In diesem Fall ist der Materialpreis als Nettopreis zu erfassen. Bei steuerfreier Abrechnung wird die Vorsteuer automatisch aufgeschlagen.
Beispiel:
Im Katalog erfasster Materialnettopreis: 100,-€
Vorsteuer Einkauf: 19%
Automatisch ermittelter Abrechnungspreis: 119,-€
Die Hinterlegung des Vorsteuersatzes bewirkt also eine Veränderung des Abrechnungspreises! Nach dem Update sind daher alle bereits erfassten Materialien unter "Vorsteuer Einkauf" mit "Materialpreis ist Bruttopreis" gekennzeichnet, wie nachfolgend im Bild dargestellt. Bei dieser Einstellung erfolgt kein Aufschlag der Vorsteuer. Die Abrechnung erfolgt zum im Katalog hinterlegten Preis, also dem Bruttopreis:

Soll das Material mit Umsatzsteuer abgerechnet werden, schließt dies die Einstellung "Vorsteuer 19%" bzw. "Vorsteuer 7%" aus. Die Vorsteuer wird in diesem Fall über die Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt erstattet:

Hinweis: Es ist mit dem definierten Nutzerrecht trotzdem möglich, diese Einstellung zu setzen. Es erfolgt allerdings trotz fehlerhafter Einstellung keine nicht erlaubte Aufsummierung der Steuersätze.
Beispiel:
Im Katalog erfasster Materialnettopreis: 100,-€
Vorsteuer Einkauf: 19%
Umsatzsteuerkennzeichen in Abrechnung: 7%
Ermittelter Abrechnungspreis: 107,-€
Die gesetzliche Vorgabe, Materialien zum Einkaufspreis an den Patienten durchzureichen, wird somit erfüllt.
Wir empfehlen die nachfolgende Einstellung für Materialien mit zu berechnender Umsatzsteuer. Diese ist nach dem Update für die betreffenden Materialien automatisch eingestellt. Nehmen Sie keine Änderungen vor!

Wir raten Ihnen weiterhin, keine Änderung an "Vorsteuer Einkauf" bei bereits vorhandenen Materialien vorzunehmen! Nutzen Sie die Möglichkeit idealerweise nur für neu angelegte Materialien!
Als zusätzliche Sicherheit wurde die Einstellung bzw. Veränderung des Vorsteuersatzes an das Zahlungsverkehr-Nutzerrecht "Erlaubnis manuelle Buchungen auszuführen" gebunden.
Anpassungen ivoris®-Dienststeuerung
Es wurden weitere Verbesserungen an der Steuerung unserer Schnittstellen-Dienste hinsichtlich Stabilität und Performance vorgenommen. Die Änderungen sind rein technischer Natur, Sie müssen hierbei nichts tun.
Prüfen Sie ggf. nach dem Update die Lauffähigkeit von extern angebundenen Systeme wie iie-systems, Online-Terminplanern etc.
8.2.90.100
Entfernung Erfassungsschein kons./chir.
Die Abrechnungsdaten für konservierend-chirurgische Leistungen (Muster 1: Erfassungsschein kons./chir.) übermittelt der Zahnarzt an die KZV grundsätzlich in einer Form, die elektronisch bzw. maschinell verarbeitbar ist.
Gemäß Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) ist der gedruckte "Erfassungsschein" für die Monats-/Quartalsabrechnung der konservierenden und chirurgischen Abrechnung des Zahnarztes nicht mehr zu verwenden, da die Abrechnungsdaten digital erfasst und eingereicht werden.
Sämtliche Repräsentationen und Einstellungen des Erfassungsscheins wurden daher aus dem Programm entfernt.
Anpassungen an der ivoris®-API
Die Zahl der über unsere API angebundenen Partner (z.B. Online-Terminplaner etc.) sowie das Datenaufkommen dieser Anbindungen steigt ständig - teilweise kommen bereits mehrere Produkte pro Praxis zum Einsatz.
Zur Steigerung der Performance und Stabilität wurden an der Ansteuerung und Verarbeitung der API-Dienste grundlegende Verbesserungen vorgenommen.
Mit dem Update wird ein neuer Windows-Dienst "ivoris RelayConnector" auf Ihrem Praxisserver installiert, über den künftig alle API-Anfragen verarbeitet werden.
Die Umschaltung erfolgt automatisch, Sie müssen hierbei nichts tun.
Wichtig: Prüfen Sie nach dem Update bitte die Funktionalität der über API angebundenen Produkte!
Sollten hierbei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an unsere Technische Support-Hotline.
8.2.89.100
Ermittlung der Haupt-IKs bei Ersatzverfahren ab 1/2026
Ab dem 1. Quartal 2026 enthält das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV) neben den Kassennummern auch die Haupt-Institutionskennungen (IKs) der jeweiligen Krankenkassen. Diese sind notwendig, damit die entsprechende KIM-Adresse für elektronische Einreichungen im Verzeichnisdienst der Telematik-Infrastruktur gefunden werden kann.
War kein Einlesen der Versichertenkarte möglich, mussten diese Haupt-IKs bislang u.U. extern ermittelt und während eines Ersatzverfahrens manuell erfasst werden (z.B. mit Hilfe von Schlüsselverzeichnis 8 des Gemeinsamen Bundesausschusses: https://institut-ba.de/service/schluesselverzeichnisse).
Dies entfällt mit dem Einlesen des BKV für 1/2026.
Wird künftig ein Ersatzverfahren durchgeführt, wird das zur Kassennummer zugehörige Haupt-IK automatisch ermittelt, das entsprechende Feld ist daher ab jetzt nicht mehr bearbeitbar:
Das Eingabefeld zur manuellen Erfassung des Haupt-IKs wird lediglich in dem Fall geöffnet, dass kein Haupt-IK aus dem BKV ermittelt werden konnte - z.B. bei Ersatzverfahren, die noch vor den 01.01.2026 datieren bzw. rückwirkend für 2025 erfasst werden.
Bitte beachten Sie, dass bei Erfassung eines Kassenwechsels per Ersatzverfahren das neue Haupt-IK nicht unmittelbar angezeigt wird - die Ermittlung und Hinterlegung am Nachweis erfolgt hier aber ebenso (nach Verlassen des Dialogs):
Formularunterstützung zur Empfängerprüfung bei Überweisungen (VoP)
Seit 01.10.2025 sind Banken verpflichtet, bei Überweisungen eine Überprüfung des Empfängers (Verification of Payee - VoP) durchzuführen. Dazu ist es erforderlich, dass der Kontoinhaber in der Überweisung korrekt angegeben wird.
Damit Patienten die Rechnungen Ihrer Praxis möglichst reibungslos überweisen können, bitten wir Sie um einen kurzen Abgleich Ihrer Kontoinhaberdaten.
In ivoris® muss der Kontoinhaber, den Sie unter "Kataloge / Praxis- und Mandantendaten / MandantX / Bankverbindung" hinterlegt haben, zwingend identisch mit dem beim Kreditinstitut geführten Kontoinhaber sein:
Zu Ihrer Unterstützung wurde ein Formularpaket erstellt, das den Kontoinhaber automatisch in den entsprechenden Überweisungshinweisen und Fußzeilen ergänzt.
Zusätzlich wurde ein QR-GiroCode zur vereinfachten Zahlungsabwicklung integriert.
Achtung!
Bei Ausführung des Pakets werden alle Formulare in den Originalzustand mit Bankverbindung 1 zurückgesetzt. Dabei werden individuell eingefügte Texte und Bilder überschrieben!
Sollten Sie bisher auf eine andere Bankverbindung zugegriffen haben, ist diese Änderung hinfällig und muss nach Einspielen des Pakets erneut eingepflegt werden.
Sie können das Formularpaket selbstständig ohne Unterstützung unserer Support-Hotline ausführen.
Wechseln Sie in "Zusätze / Paketdateien verwalten" und öffnen Sie unter "verfügbare Paketdateien" den Ordner "Formulare":
Wählen Sie die Datei "Formulare Kontoinhaber in Bankverbindungen" und klicken Sie auf "Paketdatei ausführen":
Beantworten Sie die anschließenden Fragen mit "Ja" bzw. "OK":
Im Anschluss ist eine sorgfältige Prüfung sämtlicher Rechnungs- und Mahnformulare zwingend erforderlich.
Nur so ist eine korrekte Abrechnung 4/2025 sichergestellt!
Besitzt Ihre Praxis mehrere Mandanten, dann folgen Sie bitte der Anleitung unter https://ivoris.de/support/info-center/formular-script-kontoinhaber-in-bankverbindungen.
Neue Vorgaben für eAU, eRezept und Verschlüsselung ab 01.01.2026
Ab 01.01.2026 werden Version 1.2 für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und Version 1.3 für das eRezept zur Pflicht.
(Seit dem 01.10.2025 besteht eine Übergangszeit, in der sowohl alte als auch neue Versionen akzeptiert werden.)
In der vorliegenden Programmversion sind alle neuen Vorgaben zu eAU und eRezept enthalten und werden ab sofort verwendet - Sie müssen hierbei nichts tun.
Weiterhin wird ab 2026 der Verschlüsselungsstandard "ECC" für Praxis- und Arztausweise zur Pflicht. Ältere Karten, die diese Funktionalität nicht unterstützen, werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zum Signieren elektronischer Einreichungen, insb. eRezepten, verwendbar sein.
Wichtig!
Bitte reagieren Sie rechtzeitig und beauftragen Sie bei Ihrem Kartenherausgeber ggf. ECC-fähige Folgekarten, um Störungen in Ihrem Praxisablauf zu vermeiden!
Detaillierte Informationen sowie Überprüfungsmöglichkeiten Ihrer verwendeten Karten finden Sie hier: https://www.ivoris.de/news/ecc-umstieg-in-der-ti
Fallübernahme nach Softwarewechsel im Bereich Parodontologie
Mit der vorliegenden Programmversion kann im Bereich Parodontologie der "Einstieg in eine laufende Behandlung" als "interner Softwarewechsel" gekennzeichnet werden.
Diese Option ist zu setzen, wenn in Ihrer Praxis ein Wechsel der Verwaltungssoftware stattgefunden hat und laufende PA-Pläne aus der Alt-Software übernommen werden sollen.
In diesem Fall ist weder eine elektronische Neubeantragung noch eine Behandlerwechselanzeige zu senden. Die weitere Abrechnung kann nach Erfassung der bereits über die Alt-Software abgerechneten Leistungen direkt erfolgen.
Diverse Anpassungen und Erweiterungen
In der vorliegenden Programmversion wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Planung Zahnersatz: Nach einem Kassenwechsel auf eine Planung mit Direktabrechnung wird nun die aktuelle Kasse korrekt auf dem Formular "Muster 3d (Direktabrechnung)" bzw. mit Abtretung auf dem Formular "Rechnung FZS an Kasse" ausgewiesen.
- Abrechnung KFO-GOZ: Werden im Bereich KFO-GOZ die Restabschläge unabhängig voneinander hochgerechnet (OK, UK oder Biss), dann wird der Rechnungsbetrag jetzt korrekt ermittelt.
- Statistik / Budget:Die Liste "nach Patienten" wird jetzt unter Berücksichtigung der im Fenster gesetzten Filterungen ausgedruckt.
- Druckfunktionalität: Je nach Hardware- oder Druckertreiberkonstellation wurden u.U. leere oder falsch nummerierte Seiten beim Druckvorgang erzeugt, obwohl Postbuch- bzw. dms.net-Dateiablagen korrekt waren. Dies wurde behoben.
- Anbindung elektronische Patientenakte (ePA): Die Umwandlung in PDF und damit der Upload in die elektronische Patientenakte ist jetzt auch für Microsoft Word®-Dokumente im historischen .doc-Format möglich. Beachten Sie bitte, dass dieses Format bereits seit langem veraltet ist - verwenden Sie künftig die Option "Word-Dokumente aus Vorlagen immer als .docx abspeichern" unter "Einstellungen / Allgemein / Postbuch / Einstellungen".
8.2.88.100
KZBV-Prüfmodule 4/2025
Die vorliegende Programmversion enthält die gültigen KZBV-Prüfmodule für die Abrechnung im Quartal 4/2025:

Abweichungen besprechen Sie bitte mit Ihrer jeweiligen KZV.
Korrekturen an der Anzeige des Honorarverteilungsmaßstabs (Budget)
Mit der vorliegenden Programmversion erhalten Sie folgende Korrekturen im HVM:
- Die Gesamtsumme der KFO-Fälle wird jetzt inklusive der Fallzahl der Leerquartale angezeigt.
- Die Ergebnisse der Budgetauswertung mussten immer wieder neu berechnet werden. Es erfolgt nun eine Speicherung der letzten Ergebnisse sowie eine Anzeige des letzten Berechnungszeitpunkts.
- ivoris® wurde unkontrolliert beendet, wenn im Erfassungsdialog für Pauschalen ohne Auswahl einer Pauschale sofort auf den "Bearbeiten"-Button geklickt wurde. Dies wurde behoben.
Änderungen an GOÄ-Gebühren für Unfallkassen/BG und Erweiterungen für GOZ-Teilleistungen
Am Katalog der Privat-GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) werden mit dem vorliegenden Update Leistungspunkte an den Gebühren eingetragen. Diese werden zur Abrechnung gegenüber Unfallkassen/BG verwendet, für die eine gesonderte Berechnungsvorschrift auf Basis des Unfallversicherungsabkommens gilt:
Rechenbeispiel: Ä1 (Beratung) = 80 Punkte durch 10 dividiert - somit werden 8 Punkte auf der Rechnung ausgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass es durch diese Berechnungsvorschrift u.U. zur Anzeige von gebrochenen Punktzahlen kommen kann:
Rechenbeispiel: Ä1466 (Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle) = 178 Punkte durch 10 dividiert - es werden 17,8 Punkte ausgewiesen.
Weiterhin werden zum Katalog der GOZ 2012 zusätzliche Teilleistungsgebühren für 1/2 und 3/4 nach den Gebührennummern 2230, 2240, 5050, 5060 und 5240 ausgeliefert:
Beispiel: 2230-1-50 - "Teilleistung (1/2) nach Gebühr 2210"
ivoris® Academy
Auf unserer Homepage stehen Ihnen die Tutorial-Videos von ivoris® Academy zur Verfügung. Dieser Bereich ist nun auch über die Auswahlbox im Computer konkret-eigenen Sidebar-Tab (Weltkugel-Symbol) verfügbar.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich mit unserer Software vertraut zu machen - gerne erwarten wir Ihre Rückmeldungen.
8.2.87.100
Anpassungen und Erweiterungen nach Kundenrückmeldungen
- Terminplaner: Wird im Terminvergabe-Dialog der Patient gewechselt und es ist zum Terminzeitpunkt eine Behandlerzeit aktiv, dann wird jetzt automatisch der Behandler aus dieser Zeit an den Termin übernommen. Ist keine Behandlerzeit hinterlegt, dann wird - sofern nur eines der Module dent oder ortho aktiv ist - der jeweilige ZA- oder KFO-Stammbehandler des aufgerufenen Patienten hinterlegt. Behandler, die an der ausgewählten Terminart fest zugeordnet sind, haben hierauf keinen Einfluss und werden ignoriert bzw. nur an den Termin übernommen, wenn keine der vorherigen Konstellationen zutrifft.
- Patientenstammdaten: Im Fenster "Patientenstammdaten / Behandler" existiert ein erweiterter Dialog zur Behandlerzuordnung. Hier ist nun eine zusätzliche Filterung nach Personalart möglich. Weiterhin kann sowohl hier als auch im vereinfachten Zuordnungsdialog (Fenster "Stammdaten") eine Bemerkung zur Zuordnung erfasst werden.
- Liste zugeordneter Behandler des Patienten: Erfasste Behandlerzuordnungen, die in der Zukunft liegen, wurden bisher nur angezeigt, wenn die Option "Historie anzeigen" gesetzt war. Dies wurde bereinigt. In Zukunft liegende Behandlerzuordnungen werden nun in hellgrauer Schrift in der Liste angezeigt. Mit den Optionen "Historie anzeigen" bzw. "In Zukunft liegende Behandler ausblenden" können entsprechend vergangene oder zukünftige Behandlerzuordnungen gefiltert werden.
- ivoris® workflow: Im Modul workflow wurden Erweiterungen für die Erzeugung von Karteieinträgen, Abrechnungsleistungen und Aufgaben speziell im Klinikumfeld implementiert. So werden jetzt beispielsweise Abteilungsbezug, Abrechnungsweg (Hochulambulanz / Sicherstellung) und Kostenstellen-Zuordnung beachtet.
- ivoris® students: Im Zusatzmodul für die Studentenkursverwaltung an Hochschulen wurden im Hinblick auf die geänderten Studienordnungen einige Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu an Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei uns im Haus.
8.2.86.110
Anpassungen am UPT-Planer
Die Abrechnungsbestimmungen für UPT-Leistungen wurden zum 01.07.2025 geändert. Wie bereits angekündigt enthält die vorliegende Programmversion umfangreiche Überarbeitungen im UPT-Planer, um diesen Änderungen gerecht zu werden.
Die UPT-Blöcke entfallen und es gelten nur noch die Mindestabstände (3, 5 und 10 Monate) zwischen den einzelnen UPT-Leistungen. Wir empfehlen trotz allem weiterhin eine gleichmäßige Verteilung der UPT-Leistungen über den 2-Jahres-Zeitraum!
Der UPT-Planer bezieht sich nicht mehr auf das Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr oder Kalendertertial, sondern errechnet die Zeiträume gleitend ab der 1. UPT. Das „erbringbar ab“– und „erbringbar bis“-Datum ist eine Empfehlung, damit eine gleichmäßige Verteilung über den 2-Jahres-Zeitraum erfüllt wird. Abweichungen sind durch die geänderte Richtlinie allerdings möglich.
Beispiel für die gleitende Anzeige einer PAR-Behandlung im Grad B:
Die Zeiträume für die Erbringung der einzelnen UPTs werden anhand der 1. Abrechnung einer UPT-Leistung ermittelt. Im Beispiel der 01.08.2025 – damit beginnt der 2-Jahres-Zeitraum. Der Stern (*) am „erbringbar ab“– Datum 02.02.2026 zeigt an, dass eine Abrechnung von UPT-Leistungen unter Beachtung des Mindestabstandes von 5 Monaten (Grad B) bereits vor dem 02.02.2026 möglich wäre. Erfolgt eine erneute Abrechnung der UPT-Leistungen bereits im Januar 2026, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Anzeige der „erbringbar ab“– und „erbringbar bis“-Zeiträume.

Ist das Abrechnungsdatum der UPT-Leistungen so, dass der Mindestabstand bis zum „erbringbar bis“-Datum kleiner 5 Monate ist, so wird das „erbringbar ab“– Datum des nächsten UPT-Zeitraums entsprechend angepasst. Unter Beachtung des Mindestabstandes von 5 Monaten ist eine erneute Abrechnung der UPT-Leistungen somit ab dem 09.09.2026 möglich.
Anpassungen 8.2.86-1 / 8.2.86-2
- Planung Zahnersatz: Die Erstellung von Heil- und Kostenplänen für BG-/Unfallkassen ist wieder möglich. Die Auswahl einer entsprechenden Kasse im Plandetail-Dialog (Sprechblase) wird wieder korrekt gespeichert.
- Abrechnung KCH-BEMA: Werden Füllungsleistungen 13a-d mit dem Zusatz „0" oder „1“ (d.h. Abrechnung aus der Mehrkosten-Füllungstherapie) abgerechnet, erscheint nun nicht mehr die Meldung „0262: vom Modul nicht abschließend geprüfte Leistung“.
- Planung Parodontologie: Unter bestimmten Umständen konnte ein einmal erfasstes „abgeschlossen am“-Datum (oben rechts in der Kopfzeile des Plans) nicht wieder entfernt werden und der Plan war nicht mehr über den gelben Schlüssel entsperrbar. Dies wurde korrigiert.
- Abrechnung Parodontologie: Wird in der PAR-Abrechnung nachträglich eine Leistung zwischen bereits bestehende Leistungen eingefügt, dann werden diese Leistungen jetzt korrekt gespeichert.
- Fallübernahme Parodontologie (Einstieg in die Behandlung): Wurde der bei einer Fallübernahme erzeugte Abrechnungssatz „Abrechnungen Vorpraxis“ gelöscht und neu erfasst, dann wurden die Leistungen nicht wieder automatisch mit „nicht abrechnen" gekennzeichnet und das „abgeschlossen am“-Datum musste am Abrechnungssatz manuell erfasst werden. Dies wurde behoben.
- Erfassung PA-Status: Die Sondiertiefe wurde nicht gespeichert, wenn zur Erfassung das Kontextmenü (rechte Maustaste) auf die Meßstelle verwendet und dann über den grünen Pfeil zur nächsten Eingabestelle gewechselt wurde. Dies ist nun korrekt möglich.
- Planung/Abrechnung Kieferbruch: Die Erfassung von Gebühren im Bereich Kieferbruch über die Tastatur ist nun wieder unabhängig von Groß- und Kleinschreibung möglich.
- Abrechnung Kieferorthopädie AVL/ZV: Enthielt die Seriendruck-Liste für KFO-AVL/ZV Rechnungen ohne Zahlbetrag (z.B. bei einem vollständigen Ausgleich des Zahlbetrags durch eine geleistete Anzahlung), dann brach an dieser Stelle der Druck ab. Dies wurde behoben.
- QR-Girocode auf Druckformularen: Der auf Formularen erzeugte QR-Girocode für die schnelle Übertragung der Überweisungsdaten in Banking-Apps enthielt teilweise nicht zugelassene Zeichen (z.B. Semikolons), die bei einigen Apps Probleme auslösten. Der Code wurde entsprechend angepasst und zeigt nun im Überweisungstext lediglich die Rechnungsnummer sowie die Angabe „Unser Zeichen“.
- Patientenaufruf über Suchfunktion (Lupe): Der Aufruf von Patienten über die Suchfunktion (Lupe) war nicht möglich, wenn am Patienten das Feld für „individuelle Nummer“ gefüllt war, diese aber nicht im Programm zur einheitlichen Nummerierung verwendet wurde. Die Suche ist wieder uneingeschränkt möglich.
- Patientenstammdaten: Im unteren Teil des Stammdatenfensters wird nun die ivoris®-interne „Eindeutige ID“ des Patienten angezeigt. Werden externe Softwareprodukte wie iie-systems, Online-Terminplaner, Dokumentationssysteme usw. angebunden, dann ist der Patient über diesen Schlüssel verknüpft. Im Wartungs-/Fehlerfall bzw. bei sonstigen Rückfragen kann es vorkommen, dass die jeweiligen Partnerunternehmen diesen Schlüssel benötigen. Die Anzeige ist rein informativ.
8.2.86.100
KZBV-Prüfmodule 3/2025
Die vorliegende Programmversion enthält die gültigen KZBV-Prüfmodule für die Abrechnung im Quartal 3/2025:

Abweichungen besprechen Sie bitte mit Ihrer jeweiligen KZV.
Weiterhin wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Abrechnung Füllungsleistungen: Evtl. erhalten Sie von Ihrer KZV die Information, dass bestimmte Füllungsleistungen ab jetzt pro KZV-Bereich mit gesonderten Kennzeichnungen zu versehen sind. ivoris® setzt diese Kennzeichnungen vollständig automatisch im Hintergrund, Sie müssen über die Programmoberfläche nichts tun.
- Abrechnung Parodontologie: Im Dialog „Daten Parodontalbehandlung“ (erreichbar über die Kopfzeile des Plans) wurden Erfassungsmöglichkeiten für die Kennzeichen Behandlerwechsel (1) und Kassenwechsel (2) zur Übergabe an die KZV geschaffen:
- „Behandlerwechsel liegt vor“ – Wird eine PAR-Planung als Behandlerwechsel (Fallübernahme) angelegt und es liegt noch kein Ende-Datum für AIT oder CPT vor, dann wird das Kennzeichen automatisch gesetzt.
- „Kassenwechsel liegt vor“ – Das Kennzeichen wird automatisch an allen noch nicht abgerechneten Abrechnungssätzen des PAR-Plans gesetzt, wenn eine Kassenwechselmitteilung erzeugt wird und noch kein Ende-Datum für AIT oder CPT vorliegt.
Die erste Abrechnung zu einem PAR-Plan ist erst nach Abschluss der AIT-Phase zulässig. Bei einem Behandlerwechsel oder Kassenwechsel müssen die Leistungen taggenau zwischen den behandelnden Praxen und Kassen aufgeteilt werden. Dafür kann eine Aufteilung der Abrechnung vor Ende der AIT-Phase notwendig sein.
UPT-Leistungen können ab 01.07.2025 unter Beachtung des Mindestabstandes (10 Monate – Grad A, 5 Monate – Grad B und 3 Monate – Grad C) abgerechnet werden. Die Zuordnung zu bestimmten Kalenderzeiträumen entfällt. Die Angabe des UPT-Schrittes bei Abrechnung der Gebühr UPTd entfällt ab dem 01.07.2025 ebenso. Abrechnungen mit Datum vor dem 01.07.2025 benötigen diese Angabe allerdings noch.
Hinweis zum UPT-Planer: Die Anpassung des UPT-Planers auf die geänderten Vorgaben erfolgt separat in einem kommenden Update.
Überarbeitung der Anzeige des bestehenden Honorarverteilungsmaßstabs (Budget)
Mit der vorliegenden Programmversion erhalten Sie eine Umstellung auf regelbasierte Merkmale für alle bisher bekannten HVMs. Hiermit ist es zukünftig möglich, schnell und zeitnah veränderte Regeln Ihres HVMs in ivoris® abzubilden.
Mit dem Update erhalten Sie die verbale Beschreibung der für Ihren KZV-Bereich bekannten Regel, welche mittels Klick auf den Button „HVM-Pauschalwerte bearbeiten" im Fenster „Statistik / Budget“ abrufbar ist:

Wählen Sie unter „Bezugszeitpunkt“ das gewünschte Quartal aus. Per Klick auf „Hinzufügen“ starten Sie die Definition der HVM-Regeln sowie die Erfassung der Pauschalwerte:

Inhaltlich sind diese Definitionen von KZV zu KZV unterschiedlich. Derzeit gibt es 3 bekannte Differenzierungen.
Zum einen kann in Ihrer KZV nach Kassenarten (AOK, BKK, IKK usw.) differenziert werden. In diesem Fall wählen Sie „Pauschalwerte für Kassenarten“ und erfassen je Kassenart die Pauschalwerte Ihres HVMs:

Basiert der HVM in Ihrer KZV auf Kassengruppen, dann wählen Sie zur Erfassung „Pauschalwerte für Kassengruppen“ und nachfolgend Primär- bzw. Ersatzkassen aus:

Liegt in Ihrer KZV lediglich ein Budgetbetrag vor, erfolgt die Erfassung über „allg. Pauschalwerte“. Hier wird der von Ihrer KZV vorgegebene Pauschalwert je Kategorie erfasst. Eine Differenzierung nach einzelnen Kassenarten bzw. Kassengruppen findet nicht statt.
Die für das entsprechende Quartal geltenden Beträge bzw. Budgetwerte erfragen Sie bitte bei Ihrer jeweiligen KZV, unsere Service-Hotline kann Ihnen diese nicht liefern.
Erweiterungen nach Kundenrückmeldungen
- Patientensuche: Im Patientensuchdialog (Lupe) ist nun die Suche nach der hinterlegten Telefon- bzw. Handynummer eines Patienten möglich.
- HKP-Buch: Im HKP-Buch sind nun – wie in anderen Listen auch – die Erstellung von Patientenmengen (Abfragen) sowie die Optionen zur Serienbenachrichtigung (Druck, SMS, eMail) verfügbar. Weiterhin wird bei Filterung über die Behandlerbox nun sowohl der Planungs- als auch der Abrechnungsbehandler beachtet.
- Laborbelege: Im Bemerkungsfeld eines Laborbelegs ist nun die Verwendung von .Kürzel. sowie der Aufruf des Textbaustein-Dialogs (per Strg + linker Maustaste) möglich. Eine neue Kürzel-Kategorie „Laborbelege“ ist unter „Kataloge / Kürzel“ verfügbar, es werden allerdings auch die bereits vorhandenen Kürzel der Kategorie „Leistungsbegründungen“ unterstützt.
- ivoris® clinic: Die Anbindung von digitalen Archivsystemen über MDM-Kommunikation wurde überarbeitet. Künftig wird für die Ansteuerung der Übergabe auf die unter „Einstellungen / Allgemein / Postbuch / Zuordnungen“ hinterlegten Dokumentmapping-Einstellungen zurückgegriffen. Sollten an Ihrer bestehenden MDM-Konfiguration diesbezüglich Anpassungen notwendig sein, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Ansprechpartner bei uns im Haus.
8.2.85.130
Anpassungen 8.2.85-1 / 8.2.85-2
Achtung: Wichtige Information zur Telematik-Infrastruktur!
Zum 01.01.2026 wird das Verschlüsselungsverfahren „RSA“ in der Telematik-Infrastruktur abgeschaltet. Alle Praxis- (SMC-B) und Lesegerätkarten (SMC-T) sowie Heilberufeausweise (HBA), die nicht bereits das neue Verschlüsselungsverfahren „ECC“ unterstützen, werden ab Januar 2026 nicht mehr verwendbar sein. Somit ist dann u.U. kein Einlesen von eGKs, das Versenden von Plänen und AU-Bescheinigungen über KIM, das Ausstellen von eRezepten oder der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) mehr möglich!
Zur frühzeitigen Erkennung wurde dafür unter „Einstellungen / Chipkartenlesen/TI“ im Tab „Kartenterminals“ eine neue Spalte „ECC“ in der Liste der zugreifbaren Karten hinzugefügt. Stecken Sie alle in Ihrer Praxis verwendeten Karten in die verfügbaren Lesegeräte und betätigen Sie ggf. die „Aktualisieren“-Buttons mit der gesetzten Option „Mandantenweite Suche“, bis diese in der Auflistung erscheinen.
Sollte an einer Karte ein gelbes Warnsymbol mit dem Tooltipp „Achtung, diese Karte ist nicht ECC-fähig und muss bis Januar 2026 ersetzt werden!“ erscheinen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Kartenherausgeber.
Die Hotline der Computer konkret AG kann Ihnen dazu keine weitere Hilfestellung geben.

Zudem wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Befund Zahnersatz: Wurde im 01-Befund an den Zähnen 18, 28, 38 oder 48 das Kennzeichen „retiniert“ bzw. „retiniert und verlagert“ gesetzt, dann wurden diese Zähne im Befund des ZE-Kassenplans (FZS) mit „x“ („nicht erhaltungswürdig“) gekennzeichnet. Dieses Verhalten wurde entfernt.
- Planung Zahnersatz: Wurde eine Planung für eine Unfallkasse oder BG gedruckt, dann wurde auf dem Formular „eFormular 3 (ZE BMV-Z)“ das zahnärztliche Honorar BEMA nicht ausgegeben. Dies wurde korrigiert. Weiterhin wurde im Formular „Zusatz Muster 3 c/d (Info außervertraglich)“ die Ausgabe des Eigenanteils bei Härtefall-Patienten angepasst.
- Abrechnung KCH-BEMA: Bei Abrechnung der BEMA-Gebühr 23 (Ekr) wurde u.U. der 01-Befund nicht korrekt fortgeschrieben. Dies wurde behoben.
- Planung Kieferorthopädie: Auf dem Formular „eFormular 4 (KFO-Plan BMV-Z)“ wird jetzt die Angabe „Voraussichtliche Dauer Quartale“ bei KFO-Verlängerungsplänen korrekt ausgegeben.
- Planung Parodontologie: Die Erstellung einer Kassenwechselanzeige erzeugte fälschlicherweise einen Eintrag im Bereich „Mitteilung CPT“. Damit war keine Auswahl der regulären PA-Abrechnungspositionen mehr möglich. Das Problem tritt künftig nicht mehr auf. (Sollten bei Ihnen bereits PA-Pläne mit diesem Fehler vorhanden sein, entsperren Sie die Planung bitte über den gelben Schlüssel-Button und wechseln Sie einmalig aus dem Fenster, um die Auswahl der zur Verfügung stehenden Abrechnungsleistungen zurückzusetzen.)
- Wartezimmer: Wird ein Patient ohne eigenen Termin am aktuellen Tag ins Wartezimmer gesetzt und ihm im Zuge dessen ein „Termin für unbekannt“ zugeordnet, dann werden die persönlichen Angaben wie Name, Geburtsdatum etc. jetzt vollständig an den Termin übernommen.
8.2.85.120
Formularanpassung wegen fehlendem Briefkopf
Wurde eine GOZ-Rechnungen mit Material- und Laborkosten gedruckt, wurde auf dem angefügten Laborbeleg der Briefkopf nicht gedruckt. Dies wurde korrigiert.
8.2.85.100
Anpassungen und Erweiterungen zum elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ)
- Im Zusammenhang mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) wurden folgende Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen:
Planung Zahnersatz: Erfolgt eine Planung zur „Wiederherstellung/Reparatur“ mit Angabe von „Rep. OK“ oder „Rep. UK“, dann ist ab jetzt die Auswahl eines der EBZ-Kürzel 10, 11, 12, 13 und 14 oder eine Freitextangabe Pflicht. Dies ist notwendig, da diese Angabe zur späteren Abrechnung gegenüber der KZV gefordert wird. - Planung KFO-BEMA: Die Angabe der KIG-Einstufung „E“ ist nun getrennt für Unter- und Oberkiefer erfassbar. Hintergrund ist die KFO-Richtlinie, die bei Einstufung „E3" oder „E4“ einen Unterkieferretainer als Kassenleistung vorsieht. Diese Form der Planung ist nur vorgesehen, wenn „E3“ oder „E4“ im Unterkiefer vorliegt.
Die vor dem Update erfassten Einstufungen dieser Gruppe (bei denen noch keine Kiefer-Auftrennung möglich war) werden implizit dem Unterkiefer zugeordnet. Beachten Sie bitte auch, dass im Erfassungsschema die bisherige Einstufungsgruppe über der neuen zusätzlichen Oberkiefer-Einstufung angeordnet ist:
- KFO-Fallübernahme: Bei der Erfassung eines Behandlerwechsels (= Fallübernahme) im Fenster „Planung Kieferorthopädie / Fallübernahme / BEMA“ wird nun die Angabe der KIG-Einstufung des Vorbehandlers gefordert. Dies ist notwendig, da auf den Behandlerwechsel ein zukünftiger Kassenwechsel folgen kann, bei dem diese Angabe benötigt wird. Die optionale zweite Auswahlbox „KIG E3/E4“ ist nur vorgesehen bei der Planungsübernahme von derart eingestuften Unterkieferretainern (siehe hierzu auch den vorherigen Punkt).
- Übersichtsfenster Planversand: Im Fenster „Kommunikation / eHKP“wurde eine weitere Anzeigefilterung für den Zeitraum „letzte 6 Monate“ hinzugefügt.
- Alternativer Chipkarten-Lesenachweis (Ersatzverfahren): Bisher war bei der Erfassung eines Ersatzverfahrens nur die Angabe einer einzelnen Kassennummer möglich. Da jedoch auf einer eGK sowohl die Abrechnungs- als auch die Haupt-Institutionskennung (IK) hinterlegt sind, wurde diese Erfassungsmöglichkeit nun auch hier geschaffen:

Hintergrund ist, dass die KIM-Adressen der Krankenkassen nur über deren Haupt-IK erreichbar sind, das Abrechnungs-IK (= Kassennummer) aber anders lauten kann. Wurde nun in der Vergangenheit ein Ersatzverfahren erfasst, musste dies zwangsläufig auf das Haupt-IK erstellt werden, damit ein eHKP- bzw. eAU-Versand möglich war. Durch die abweichende Kassennummer entstanden allerdings häufig Probleme durch Meldungen zu fehlenden Lesenachweisen oder vorliegendem Kassenwechsel – eine Zuordnung von Abrechnungs- zu Haupt-IK zur Vermeidung solcher Fälle ist uns technisch leider nicht möglich, da diese Angaben im bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis (BKV) nicht enthalten sind.
Aus diesem Grund können das Abrechnungs-IK der Kasse und deren Haupt-IK nun getrennt erfasst werden. Wird das vorausgefüllte Abrechnungs-IK geändert, erscheint eine Meldung, die darauf hinweist, auch das Haupt-IK entsprechend anzupassen. Weiterhin ist es möglich, die Angabe des Haupt-IKs leer zu lassen – in diesem Fall ist dann eine Abrechnung gegenüber der KZV möglich, aber kein eHKP-/eAU-Versand sowie keine Prüfung auf mögliche Kassenwechsel (siehe unten). Auch dazu erscheint eine Hinweismeldung.
Eine Übersicht der Haupt-IKs von Krankenkassen finden Sie quartalsaktuell hier unter Schlüsselverzeichnis 8 „Verzeichnis der Kassensitz-IK“: https://institut-ba.de/service/schluesselverzeichnisse - Kassenwechsel ZE / PA / KFO: Ein evtl. vorliegender Kassenwechsel zu einem ZE-, PA- oder KFO-Plan wird ab jetzt nur noch über das Haupt-IK ermittelt (siehe hierzu auch den vorherigen Punkt). Unterschiedlich lautende Abrechnungs-IKs lösen entsprechende Meldungen in den Einreichungsfenstern oder Rotmarkierungen in den Planungsfenstern jetzt nicht mehr aus. Diese erscheinen nur noch, wenn sowohl am vorherigen als auch am aktuellen Versichertenverhältnis Haupt-IKs vorhanden und diese unterschiedlich sind.
Anpassungen an Fehler- und Hinweismeldungen im Abrechnungsbereich
An folgenden Abrechnungswarnungen und -hinweisen wurden Korrekturen und Präzisierungen vorgenommen:
- Abrechnung GOZ-Gebühr 1020: Die Prüfmeldung „3014: Die Gebühr 1020 darf nur 4x pro Jahr abgerechnet werden.“ wurde unter bestimmten Umständen falsch angezeigt. Dies wurde korrigiert.
- Abrechnung FLA: Die Anzeige der nochmaligen Abrechenbarkeit (türkisfarbene Anzeige in Schnellerfassung) wird bei einer bereits erbrachten FLA im gleichen Halbjahr jetzt korrekt dargestellt.
- Leistungserfassung KCH-BEMA: Die Prüfmeldung „2730: Mit der Leistung nach AIT, CPT und UPTc sind während oder unmittelbar danach erbrachte Leistungen nach den Nrn. 105, 107 und 107a abgegolten. Die 105 kann nur abgerechnet werden, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der PAR-Behandlung steht (Begründung erforderlich).“ wurde auch ausgegeben, wenn die betreffenden Leistungen 105, 107 und 107a vor der Erstellung des PA-Plans abgerechnet wurden. Dies wurde behoben.
- Prüfung GOZ-Gebühren Ä5-Ä8: Werden die GOZ-Gebühren Ä5-Ä8 am gleichen Tag abgerechnet, wird nun die Hinweismeldung „3078: Die Gebühren Ä5, Ä6, Ä7 und Ä8 dürfen nicht nebeneinander abgerechnet werden.“ ausgegeben.
Abrechnung BEMA-Gebühr 32 (WK): Wird die BEMA-Gebühr 32 (WK) innerhalb eines Jahres für den gleichen Zahn nochmals abgerechnet, erscheint nun die Meldung „2735: Hinweis: An diesem Zahn wurde bereits früher eine WK erbracht (siehe Zahnhistorie).“
Update des 3D-Moduls in ivoris® analyze auf Version 3.2.230
Das in ivoris® analyze eingebundene 3D-Modul wurde auf Version 3.2.230 aktualisiert.
Es steht nun eine VDDS-Anbindung zur Scanner-Software von Shining 3D zur Verfügung.
Wenden Sie sich bei Fragen gern an unsere technische Hotline.
Anbindung elektronische Patientenakte (ePA3)
Die vorliegende Programmversion enthält die Anbindung an die aktuelle Version 3.0 der elektronischen Patientenakte (ePA).
Informieren Sie sich über die technischen Voraussetzungen sowie die Möglichkeiten des Zugriffs mithilfe unserer Anleitung: https://www.ivoris.de/Doku/Telematikinfrastruktur/Anleitung_ePA.pdf
Bei Fragen zur fachlichen Nutzung der ePA („Welche Dokumente dürfen/sollen hochgeladen werden?“ etc.) wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige KZV oder Zahnärztekammer. Unsere Service-Hotline kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.
Hinweis: Mit der aktuellen Ausbaustufe 3.0 der ePA ist kein Upload von Bilddateien wie z.B. Röntgenaufnahmen, Fotos usw. möglich. Die technische Unterstützung des Bilduploads wurde von den verantwortlichen Gremien auf unbestimmte Zeit verschoben, wir als Softwareanbieter haben darauf keinen Einfluss.















