Zum 01.01.2023 wird gemäß Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) die Zahnarztnummer eingeführt. Die KZVen werden die Zahnarztnummern im Laufe des vierten Quartales an die Zahnarztpraxen verteilen. Bei der Zahnarztnummer handelt es sich nicht um die Abrechnungsnummer der Praxis bei der KZV. In diesem Zusammenhang wurde im Abrechnungsmodul auf Fallebene ein neues Feld aufgenommen, in das alle am Behandlungsfall beteiligten Zahnärzte mit der jeweiligen Zahnarztnummer aufzuführen sind. Bis zur offiziellen Einführung der Zahnarztnummer wird hier der Ersatzwert „999999991“ verwendet.
Die von Ihrer KZV mitgeteilte Zahnarztnummer erfassen Sie unter Kataloge – Praxis-und Mandantendaten – Praxispersonal. Wählen Sie den betreffenden Mitarbeiter (Behandler) aus und erfassen Sie im Feld ZA-Nr. die mitgeteilte Zahnarztnummer. Für weitere Behandler in Ihrer Praxis verfahren Sie analog.
Zusätzlich zur Zahnarztnummer sollte pro Mandant auch ein Standardbehandler festgelegt werden. Dieser dient als Rückfall, sofern an der Leistung kein Behandler angegeben wurde.
Wenn Sie eine Einbehandlerpraxis sind, wäre es also ratsam, diesen fest zu hinterlegen. Somit ersparen Sie sich die Eingabe pro Leistung.
Behandeln bei Ihnen allerdings mehrerer Ärzte (je eine Zahnarztnummer vorhanden), so ist diese Eingabe nur bedingt zu Empfehlen. Sind an einem Fall mehrere Behandler beteiligt, so muss jeder Behandler an mindestens einer Leistung stehen.
Des Weiteren besteht die Option jedem Patienten einen Stamm- bzw. KFO-Behandler in den Stammdaten zu hinterlegen. Wenn Sie mit dieser Option arbeiten, müssen Sie nichts weiter beachten oder zusätzlich erfassen.
Um einen Standardbehandler zu hinterlegen, wechseln Sie dazu in Kataloge – Praxis-und Mandantendaten. Wählen Sie den Mandant und wechseln Sie in den Ordner Erweitert. Wählen Sie Ihren Standardbehandler im gleichnamigen Feld aus. Verfahren Sie für weitere Mandanten ebenfalls analog.
FAQs
Der Behandler wird noch eine Zahnarztnummer zugeteilt bekommen, sie ist nur noch nicht ausgestellt?
In diesem Fall tragen Sie bis zur Vergabe der Zahnarztnummer den Ersatzwert 999999991 ein.
Von den KZV´n werden Zahnärzte und Kieferorthopäden an die Softwarehäuser (Auch zu rechtlichen Fragen) verwiesen, Bsp. von der KZVB „Ab dem Stichtag 1. Januar 2023 müssen im Rahmen der Abrechnung die Zahnarztnummern aller am Behandlungsfall beteiligten Behandler (nicht: Assistenzzahnärzte) angegeben werden. Die Zahnarztnummer ersetzt nicht die ABE-Nummer. Die Abrechnung erfolgt weiterhin mittels der ABE-Nummer.“ – Wenden Sie sich an ihr Softwarehaus?
Wir als Computer konkret können lediglich zur Umsetzung der Zahnarztnummer in unserer Software informieren. Dazu haben wir Hinweise in den Releasenotes, Newslettern und auf dieser Seite zusammengestellt. Weiterführende Informationen zu rechtlichen Fragen insb. zur Zuteilung und Verwendung von Zahnarztnummern liegen uns leider nicht vor.
Hat man keinen Standardbehandler hinterlegt und rechnet nur Mat/Lab ab, dann kommt auch die Fehlermeldung 0150 dass die ZANr. fehlt. Am Mat/Lab wird aber keine gefordert, FM ist unnötig, erscheint leider trotzdem vom Prüfmodul?
Ist in Klärung mit der KZBV.
Die Fehlermeldung 0150 erscheint, wenn die ZANr. an den Behandlern hinterlegt ist, aber kein Standardbehandler zugeordnet ist?
Die Fehlermeldung kommt, wenn nur Labor abgerechnet wird, da das normalerweise nicht mit einem Behandler verknüpft ist. Wir sind in Klärung mit der KZBV. Ab Version 8.2.60.110 werden Behandlerangaben am Laborbeleg und an Laborleistungen/Materialleistungen auch berücksichtigt, damit kann die Meldung behoben werden.
Warum werden die ZANr. nicht auf Rechnungen, Rezepten, HMV, Plänen eingetragen, wenn der Assistent der keine ZANr. hat die Dokumente erstellt – Als Assistenzarzt ist man befugt, Patienten Medikamente oder Behandlungsmaßnahmen zu verordnen und entsprechende Rezepte auszustellen?
Hier ist fachlich zu klären, ob er das darf. Wir fragen bei der KZV nach, wie in solchen Fällen vorzugehen ist.
Wer muss welche ZANr. erhalten (Assistenzärzte, Mitarbeiterinnen) – einhergehend mit Fragen zum Thema Umsatzstatistik bei der entsprechenden Kennzeichnung der Leistungen?
Umsatzstatistik und Zahnarztnummer haben nichts miteinander zu tun. Normalerweise hat jeder die Zahnarztnummer vermerkt zu bekommen, die er von der KZV bekommen hat.