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ePA ab 1.7.2021 verpflichtend - ivoris® e.health plus

Die Erweiterung der Funktionen der Telematik-Infrastruktur ist in vollem Gange. Den Anfang macht die elektronische Patientenakte (ePA). Ab ivoris®-Programmversion 8.2.38.100 wird deren Ansteuerung unterstützt. Voraussetzung dafür ist das Modul ivoris® e.health plus.

Eine Anleiturg zur Nutzung der ePA finden Sie hier.

Alle Funktionen des Moduls ivoris® e.health plus im Überblick

Umsetzung bereits erfolgt

Elektronische Patientenakte - ePA

Ab 1.7.2021 ist die Unterstützung der ePA für Zahnarztpraxen verpflichtend. Die Anwendung der ePA ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Zunächst kann sie mit Befunden, Diagnosen und Arztbriefen befüllt werden. Ab 2022 folgen weitere Entwicklungsstufen.

Umsetzung in Arbeit

Elektronisches Rezept - eRezept

Die Einführungsphase beginnt ab dem 1.7.2021. Ab dem 1.1. 2022 wird es verpflichtend. Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen in elektronischer Form ausgestellt und übermittelt werden. Zudem erfolgt die Kodierung der AU-begründenden Diagnose nach ICD-10.

Elektronischer Medikationsplan - eMP

Der eMP ermöglicht den Austausch von Informationen zwischen allen an der Behandlung eines Patienten beteiligten Heilberuflern. Er enthält Angaben zur Medikation des Patienten sowie medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien).

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - eAU

Schritt 1 ab 1.10.2021 - Übermittlung der AU-Daten digital an die Krankenkassen, Patienten erhalten vereinfachte Ausdrucke für Ihre Unterlagen und zur Weitergabe an den Arbeitgeber.

Schritt 2 ab 1.7.2022 - Krankenkassen stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen digital zur Verfügung. 

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